G3Einführung ökologischer Richtlinien für Baustoffe
Fortschritt
- Nicht begonnen
- Planung
- Umsetzung
- Laufend
Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, ökologische Richtlinien für die Baustoffauswahl im Konstanzer Stadtgebiet einzuführen, anhand derer Projekte geplant, Aufträge vergeben und Baumaßnahmen umgesetzt werden.
Ausgangslage: Derzeit gibt es keine Baustoff-Richtlinien der Stadt, an die sich Bauherren halten müssen. Vergleicht man Holz- und Massivbauten anhand einer Ökobilanz kommt man auf 30 – 50 % geringere Emissionen durch die Verwendung von Holz (Hafner A. et al. 2017). Wenn man den End-of-Life- Nutzen einbezieht, kann man sogar einen Unterschied von 90 % erzielen (vgl. ebd.). Um Klimaneutralität des Gebäudebestands bis 2035 zu erreichen, ist es von enormer Bedeutung, die graue Energie der Gebäude zu minimieren. Dies ist nur durch CO2-arme, umweltfreundliche Baustoffwahl und die Reduzierung unnötig aufwendiger Unterkellerungen, Tiefgaragen und Erschließungswege möglich.
Maßnahmenbeschreibung: Es wird eine ökologische Baurichtlinie durch das Amt für Stadtplanung und Umwelt (inzwischen geändert in: Hochbauamt) eingeführt, die hauptsächlich Nachhaltigkeit, Qualität, Rückbaufähigkeit und Ausschluss kritischer Stoffe der verwendeten Baumaterialien regelt. Außerdem können auch Standards bezüglich der Verwendung von Fassaden- und Dachbegrünung, Versiegelungsgrad und naturnahen Baukonzepten festgelegt werden. Dabei sollte langfristiges Ziel sein, einen klimaneutralen und klimaresilienten Gebäudebestand in der Stadt Konstanz zu etablieren. Die Richtlinie wendet sich vor allem an öffentliche und gewerbliche Bauten, sowie große Wohnbauprojekte. In Neubaugebieten sollte die Richtlinie oder Teile davon in den Bebauungsplan integriert werden. Private Bauherren können dazu in der Regel nicht verpflichtet werden, sollten sich aber dennoch an der Richtlinie orientieren.
Die Aufwendungsmehrkosten, die durch die Verwendung ökologischer Baustoffe entstehen, können mit der Maßnahme Förderprogramm ökologische Baumaterialien (G6) finanziell bezuschusst werden. Außerdem sollten regionale Handwerker-Fortbildungen (Maßnahme K3) den Handwerksbetrieben eine weitere Vertiefung des Knowhows im ökologischen Bauen und Sanieren ermöglichen.
Effizienz bzgl. Anschubkosten
Gesellschaftlicher Wandel (Wirkungstiefe)
Benötigte Stellen
1/2 Stelle
Zusatznutzen
Vorbildwirkung, Imagegewinn, Qualitätssicherung
Priorität
CO₂-Minderungspotenzial der Maßnahme
Finanzierung
Infolge: Förderprogramm ökologische
Baumaterialien
Verbundene Maßnahmen
- SP1PlanungFahrplan Klimaneutrale Verwaltung bis 2035
- SP11Nicht begonnenModellprojekt: Klimaschutz-Capacity-Building für Führungskräfte
- SP12AbgeschlossenSchaffung suffizienter Infrastruktur mithilfe der Zukunftsstadt (LexiKON)
- SP13UmsetzungBerücksichtigung von Klimafolgekosten bei Investitionsentscheidungen
- SP14UmsetzungWeitere Systematisierung der Klimawirkungsprüfung von Beschlussvorlagen
- NEV4UmsetzungFörderung von Leuchtturm-Sanierungen
- NEV6UmsetzungIntegrierte Quartierskonzepte und Stellen zum Sanierungsmanagement (Dachmaßnahme für NEV6a/6b)
- NEV6aUmsetzungIntegrierte Quartierskonzepte - Stadelhofen
- NEV7UmsetzungEnergiekonzepte für alle Gebiete des Handlungsprogramms Wohnen
- NEV8Umsetzung (Gestrichen/verschoben)Klimaneutrales Quartier und Sanierungsmanagement Stadelhofen (siehe NEV 6a)
- NEV9Gestrichen/verschobenKlimaschutz in der Bauleitplanung
- NEV10UmsetzungEnergie- und Klimaschutz bei architektonischen und städtebaulichen Wettbewerben
- K3UmsetzungCapacity Building von Handwerksbetrieben im Ausbaugewerbe
Zusammenfassung und Kontakte
Zeitleiste
Zuständige Organisationen
- HochbauamtE-Mail: Hochbauamt@konstanz.de