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G3Einführung ökologischer Richtlinien für Baustoffe

Bild: (c) Achim Mende

Fortschritt

Planung
  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

In der Planung und Ausführung achtet das Hochbauamt auf die Verwendung von ökologischen Baustoffen, sofern dadurch bauphysikalisch keine Einschränkungen entstehen. Insbesondere im Bereich Wärmedämmung sowie beim Verzicht auf Kunststoffe. Eine große Rolle spielt die Rückbaufähigkeit und die anschließende Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien. In 2024 erfolgt die Vorbereitung zum Auslobungsverfahren im Neubaugebiet Hafner für den Campus Kindergarten/Grundschule und der weiterführenden Schule zum Wettbewerb. Anmerkung AKS: Die Erarbeitung allgemeiner Richtlinien steht noch aus.
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

In der Planung und Ausführung achtet das Hochbauamt auf die Verwendung von ökologischen Baustoffen, sofern dadurch bauphysikalisch keine Einschränkungen entstehen. Insbesondere im Bereich Wärmedämmung sowie beim Verzicht auf Kunststoffe. Eine große Rolle spielt die Rückbaufähigkeit und die anschließende Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien. In 2024 erfolgt die Vorbereitung zum Auslobungsverfahren im Neubaugebiet Hafner für den Campus Kindergarten/Grundschule und der weiterführenden Schule zum Wettbewerb. Anmerkung AKS: Die Erarbeitung allgemeiner Richtlinien steht noch aus.
Bericht: 1.7.2024 31.12.2024
11. Klimaschutzbericht (01/25)

Statusbeschreibung

In der Planung und Ausführung achtet das Hochbauamt auf die Verwendung von ökologischen Baustoffen, sofern dadurch bauphysikalisch keine Einschränkungen entstehen. Insbesondere im Bereich Wärmedämmung sowie beim Verzicht auf Kunststoffe. Eine große Rolle spielt die Rückbaufähigkeit und die anschließende Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien. In 2024 erfolgt die Vorbereitung zum Wettbewerbs-Auslobungsverfahren im Neubaugebiet Hafner für den Campus Kindergarten/Grundschule und die weiterführende Schule. Das 2024 fertiggestellte Feuerwehrhaus Dettingen wurde in Holzbauweise erstellt. Anmerkung AKS: Die Erarbeitung allgemeiner Richtlinien steht noch aus.
Bericht: 1.1.2025 30.6.2025
12. Klimaschutzbericht

Statusbeschreibung

Um den Einsatz ökologischer Baustoffe im Stadtgebiet Konstanz zu fördern, wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die aus dem Hochbauamt, dem Amt für Stadtplanung und Umwelt sowie dem Amt für Klimaschutz besteht. Die Arbeitsgruppe hat vier Handlungsfelder identifiziert: 1. Städtische Gebäude 2. Verkauf städtischer Grundstücke (Vergabekonzept: Bauprojekte, Quartiersentwicklung) 3. Gebäude der WOBAK 4. Private Gebäude 1. Städtische Gebäude Für die städtischen Gebäude wurde beschlossen, den Leitfaden „Nachhaltig Bauen“ (LNB) anzuwenden. Dieser ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Nachhaltigkeit im Bauwesen, bei der neben der Energieeffizienz auch der Einsatz ökologischer Baustoffe, wie nachwachsende Rohstoffe oder Recycling-Beton, sowie weitere nachhaltige Aspekte berücksichtigt werden. Im Herbst werden zwei Mitarbeitende des Hochbauamts an einer Weiterbildung zum LNB-Experten teilnehmen, um die Anwendung des Leitfadens in künftigen Projekten sicherzustellen. Die aktuellen Standards für städtische Gebäude bleiben bestehen: - Energieeffizienz: Neubau EFH 40 – EE (60% weniger Energiebedarf als GEG, Einsatz erneuerbarer Energien) Sanierungen nach Möglichkeit EFH 55 – EE (45% weniger Energiebedarf als GEG, Einsatz erneuerbarer Energien) - Holzbau-Prinzip soweit wie möglich Realisierung von Bauprojekten in Holzbauweise - Verzicht auf Kunststoff z.B. Fenster, Dämmstoffe, Bodenbeläge 2. Grundstücksverkauf und Vergabekonzept Für das Vergabekonzept im Rahmen des Verkaufs städtischer Grundstücke werden derzeit verschiedene Ansätze geprüft, um eine pragmatische und praktikable Lösung zu finden. 3. und 4. Gebäude der WOBAK und private Gebäude Diese beiden Bereiche liegen zunächst nicht im direkten Einflussbereich der Stadt und werden zu einem späteren Zeitpunkt angegangen.

Beschreibung

Ziel der Maßnahme ist es, ökologische Richtlinien für die Baustoffauswahl im Konstanzer Stadtgebiet einzuführen, anhand derer Projekte geplant, Aufträge vergeben und Baumaßnahmen umgesetzt werden.

Ausgangslage: Derzeit gibt es keine Baustoff-Richtlinien der Stadt, an die sich Bauherren halten müssen. Vergleicht man Holz- und Massivbauten anhand einer Ökobilanz kommt man auf 30 – 50 % geringere Emissionen durch die Verwendung von Holz (Hafner A. et al. 2017). Wenn man den End-of-Life- Nutzen einbezieht, kann man sogar einen Unterschied von 90 % erzielen (vgl. ebd.). Um Klimaneutralität des Gebäudebestands bis 2035 zu erreichen, ist es von enormer Bedeutung, die graue Energie der Gebäude zu minimieren. Dies ist nur durch CO2-arme, umweltfreundliche Baustoffwahl und die Reduzierung unnötig aufwendiger Unterkellerungen, Tiefgaragen und Erschließungswege möglich.

Maßnahmenbeschreibung: Es wird eine ökologische Baurichtlinie durch das Amt für Stadtplanung und Umwelt (inzwischen geändert in: Hochbauamt) eingeführt, die hauptsächlich Nachhaltigkeit, Qualität, Rückbaufähigkeit und Ausschluss kritischer Stoffe der verwendeten Baumaterialien regelt. Außerdem können auch Standards bezüglich der Verwendung von Fassaden- und Dachbegrünung, Versiegelungsgrad und naturnahen Baukonzepten festgelegt werden. Dabei sollte langfristiges Ziel sein, einen klimaneutralen und klimaresilienten Gebäudebestand in der Stadt Konstanz zu etablieren. Die Richtlinie wendet sich vor allem an öffentliche und gewerbliche Bauten, sowie große Wohnbauprojekte. In Neubaugebieten sollte die Richtlinie oder Teile davon in den Bebauungsplan integriert werden. Private Bauherren können dazu in der Regel nicht verpflichtet werden, sollten sich aber dennoch an der Richtlinie orientieren.

Die Aufwendungsmehrkosten, die durch die Verwendung ökologischer Baustoffe entstehen, können mit der Maßnahme Förderprogramm ökologische Baumaterialien (G6) finanziell bezuschusst werden. Außerdem sollten regionale Handwerker-Fortbildungen (Maßnahme K3) den Handwerksbetrieben eine weitere Vertiefung des Knowhows im ökologischen Bauen und Sanieren ermöglichen.

  • Effizienz bzgl. Anschubkosten

  • Gesellschaftlicher Wandel (Wirkungstiefe)

  • Benötigte Stellen

    1/2 Stelle

  • Zusatznutzen

    Vorbildwirkung, Imagegewinn, Qualitätssicherung

  • Priorität

  • CO₂-Minderungspotenzial der Maßnahme

  • Finanzierung

    Infolge: Förderprogramm ökologische

    Baumaterialien

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

1.7.2023 → Laufend

Zuständige Organisationen

Handlungsfeld

Letzte Aktualisierung 11.06.2025