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NEV10Energie- und Klimaschutz bei architektonischen und städtebaulichen Wettbewerben

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Leitfadenerstellung in Arbeit.
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Leitfaden ist inhaltlich fertiggestellt. Redaktionelle Überarbeitung noch ausstehend.

Beschreibung

Ausgangslage:

Bisher werden im Rahmen von Wettbewerben zur Entwicklung von städtischen Neubauquartieren zwar die Zielsetzungen im Kontext des kommunalen Klimaschutzes aufgezeigt. Einige der gewünschten Aspekte können auf dieser Ebene allerdings nicht systematisch hinsichtlich ihrer tatsächlichen Umsetzungsfähigkeit geprüft und im Vergleich zu anderen Entwürfen bewertet werden. Prüffähige Aspekte stellen einerseits die verfügbaren PV-Flächen und andererseits die grauen Emissionen dar, die beispielsweise im Falle großer unterirdischer Gebäudeanteile oder aufwendiger Erschließungsflächen deutlich höher ausfallen. Für nicht prüffähige Aspekte wie zum Beispiel die Anforderungen an die Energieversorgung und die Materialität (Baustoffe) im Hochbau, ist es umso wichtiger, für alle Wettbewerbsteilnehmenden die Kriterien zum Erreichen der „Klimaneutralität“ von Vornherein klar festzulegen und Entwürfe im weiteren Verfahren auszusortieren, sofern diese die Kriterien nicht erfüllen bzw. keinen Bezug darauf nehmen.

Als Kriterien können diejenigen herangezogen werden, die auch im Rahmen der Erstellung von Energie- und Mobilitätskonzepten Anwendung finden (vgl. Maßnahme NEV7) und die darüberhinaus auch in das LexiKON (Projekt Zukunftsstadt, ASU) aufgenommen werden sollen (z. B. ökologische Baustoffe – siehe auch G3). Die entsprechenden standardmäßig in die Auslobungsunterlagen aufzunehmenden Kriterien sind vom ASU zu benennen und sowohl in Vorprüfberichten als auch geplanten „Nachhaltigkeits-Checks“ zu berücksichtigen.

Maßnahmenbeschreibung:

Zur Vorbereitung und zum Controlling von Wettbewerben werden klare und verbindlich einzuhaltende Klimaschutzziele definiert, die sich für die Energieversorgung an denjenigen aus Maßnahme NEV7 orientieren. Bezüglich der Baustoffe werden zudem die Kriterien des LexiKON herangezogen. Zudem könnte in Anlehnung an das bestehende Tool zum „Variantenvergleich für Wohnungsneubau“ (www.köp.de) eine Alternativenprüfung gefordert und durchgeführt werden. Außerdem sollte die bisherige Abwicklung der Wettbewerbe in Bezug auf die Einhaltung der Klima-Plus-Ziele überprüft werden (Besetzung Preisgericht, Planungs-Teams, finanzielle Ausstattung).

  • Finanzierung

    10.000 - 50.000 €
  • Budget 2022

    12.000
  • Budget 2023

    20.000

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

Laufend

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 20.06.2024