NEV9Klimaschutz in der Bauleitplanung
Fortschritt
Kommunale Solarpflicht wurde durch Landespflicht abgelöst.
Beschreibung
Ausgangslage:
Durch die Klimaschutzstelle im Amt für Stadtplanung und Umwelt (ASU) werden die städtischen Energie- und Klimaschutzanforderungen, unter Berücksichtigung des „Klima-Plus-Szenarios“ als Zielvorgabe in den Planungsprozess implementiert, welche sich insbesondere an die energetische Qualität der Gebäude und die Energieversorgung richten und außerdem ökologische Mobilitätskonzepte umfassen. Je nach rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeit werden im Rahmen der Bauleitplanung entweder in Verbindung mit Kauf- oder städtebaulichen Verträgen Energie- und Mobilitätskonzepte erstellt und vereinbart oder auch Festsetzungen in Bebauungsplänen getroffen.
Maßnahmenbeschreibung:
Neben der Beauftragung und Begleitung von Energiekonzepten im Rahmen der Bauleitplanung sollen laufend weitere Klimaschutz-Festsetzungsmöglichkeiten geprüft werden, die in Zukunft in allen neuen Bebauungsplänen oder Bebauungsplan-Änderungen übernommen werden können. Eine enge Abstimmung mit anderen Vorreiterstädten (Ravensburg, Tübingen, Freiburg, Heidelberg) und mit dem Land ist sinnvoll.
Finanzierung
10.000 - 50.000 €