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NEV9Klimaschutz in der Bauleitplanung

Bild: (c) Achim Mende

Fortschritt

Gestrichen/verschoben

Kommunale Solarpflicht wurde durch Landespflicht abgelöst.

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Bei der Implementierung klimaschutzrelevanter Festsetzungen in Bebauungsplänen ist eine Kompatibilität mit bestehenden Gesetzen zu gewährleisten. Da mit dem Beschluss eines Bebauungsplans dieser statisch bleibt, während die Weiterentwicklung der Bundes-/Landesgesetzgebung im Klimaschutzes derzeit sehr dynamisch ist, wird momentan die Nutzung anderer Instrumente zur Sicherung städtischer Klimaschutzzielsetzungen bevorzugt. Über gesetzliche Anforderungen hinausgehende Klimaschutzzielsetzungen werden daher vorwiegend über Instrumente wie Kauf- und Erbbaurechtsverträge sowie städtebauliche Verträge gesichert. In 2024 werden einheitliche Regelungen für Dachbegrünung und Solarenergie bzw. verschiedene Dachflächennutzungen auf Neubauten erarbeitet, um Klarheit im Umgang mit Zielkonflikten zu schaffen.
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Ungeändert.

Beschreibung

Ausgangslage:

Durch die Klimaschutzstelle im Amt für Stadtplanung und Umwelt (ASU) werden die städtischen Energie- und Klimaschutzanforderungen, unter Berücksichtigung des „Klima-Plus-Szenarios“ als Zielvorgabe in den Planungsprozess implementiert, welche sich insbesondere an die energetische Qualität der Gebäude und die Energieversorgung richten und außerdem ökologische Mobilitätskonzepte umfassen. Je nach rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeit werden im Rahmen der Bauleitplanung entweder in Verbindung mit Kauf- oder städtebaulichen Verträgen Energie- und Mobilitätskonzepte erstellt und vereinbart oder auch Festsetzungen in Bebauungsplänen getroffen.

Maßnahmenbeschreibung:

Neben der Beauftragung und Begleitung von Energiekonzepten im Rahmen der Bauleitplanung sollen laufend weitere Klimaschutz-Festsetzungsmöglichkeiten geprüft werden, die in Zukunft in allen neuen Bebauungsplänen oder Bebauungsplan-Änderungen übernommen werden können. Eine enge Abstimmung mit anderen Vorreiterstädten (Ravensburg, Tübingen, Freiburg, Heidelberg) und mit dem Land ist sinnvoll.

  • Finanzierung

    10.000 - 50.000 €

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

Laufend

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 20.06.2024