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NEV4Förderung von Leuchtturm-Sanierungen

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Die Förderrichtlinie wurde durch den Gemeinderat im Januar 2023 beschlossen. Das Förderprogramm für die energetische Bestandssanierung ist zum 01.02.2023 gestartet. Zum 01.07.23 wurde von der Verwaltung auf Wunsch des Gemeinderats eine ergänzende Richtlinie zur Leuchtturmförderung "Gewerbe/Nichtwohngebäude" erstellt. Die neue Richtlinie wurde Ende Juni durch den Gemeinderat beschlossen, um zukünftig auch besonders ambitionierte "Leuchtturm"-Projekte im Bereich der Nichtwohngebäude und Gebäude mit Mischnutzungen fördern zu können. Alle Informationen und Förderanträge sind unter nachfolgender Adresse abrufbar: https://www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme. Im ersten Antragszeitraum (01.02.2023 - 27.11.2023) sind sechs Bewerbungen zur Leuchtturmförderung eingegangen. Am 16.06.2023 fand die erste Sitzung der Jury statt. Es wurde die Förderung der zwei eingegangenen Bewerbungen durch die Jury beschlossen. Am 23.10.2023 fand die zweite Sitzung der Jury statt. Es wurde die Förderung von drei von vier eingegangenen Bewerbungen durch die Jury beschlossen. Von den vorgesehenen Mitteln von 120.000 Euro wurden bislang ca. 50.000 Euro (ca. 43 %) ausgeschöpft. Um die Bekanntheit und den Abruf der Fördermittel weiter zu verbessern, wurde die Bewerbung des Programms intensiviert (Information der lokalen EnergieberaterInnen und ArchitektInnen, Plakataktion in der Stadt, Infomail über die Wirtschaftsförderung, Social Media, Artikel im Südkurier, Beilage und Anzeige im Anzeiger und Amtsblatt).
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Alle Informationen und Förderantragsformulare sind unter nachfolgender Adresse abrufbar: https://www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme. 2024 sind bis zur ersten Bewerbungsfrist (31.05.24) bereits sechs Bewerbungen zur Leuchtturmförderung eingegangen. Am 19.06.2024 fand die Juysitzung zur ersten Antragsrunde statt. Um die Bekanntheit und den Abruf der Fördermittel zu verbessern, wird die Bewerbung des Programms weiter intensiviert. Neben den 2023 bereits durchgeführten Werbemaßnahmen (Information der lokalen EnergieberaterInnen und ArchitektInnen, Plakataktion in der Stadt, Infomail über die Wirtschaftsförderung, Social Media, Artikel im Südkurier, Beilage und Anzeige im Anzeiger und Amtsblatt) soll 2024 die Möglichkeit genutzt werden, alle Gebäudeeigentümer personalisiert mit der Information über das Förderprogramm anzuschreiben und zu informieren. Zudem wird die Bekanntheit des Programms im Zusammenspiel mit der Durchführung mehrerer Energieberatungskampagnen ("Energiekarawanen") auf Stadtteilebene weiter gesteigert. Neben der Verbesserung der Bekanntheit soll das Förderprogramm auch auf Grundlage der Erfahrungen aus den letzten eineinhalb Jahren inhaltlich angepasst und weiterentwickelt werden.

Beschreibung

Ziel des Förderprogramms ist es, Gebäudeeigentümer und das Baugewerbe zu unterstützen, vorbildliche Sanierungslösungen mit komplexen/innovativen Heizungssystemen für eine erneuerbare Wärmeversorgung umsetzen zu können und diese Optionen der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Ausgangslage: Im Gebäudebestand wird in der Regel bei Heizungssanierungen nur das Nötigste (z.B. 15 % erneuerbare Energien) oder Standardlösungen (z.B. Ersatz von Ölheizungen durch Holzpelletanlagen) umgesetzt. Der Einbau von strombasierten Wärmepumpen in Zusammenhang mit (Teil-) Sanierungen der Gebäudehülle und/oder der Einbau von Flächenheizungen erfolgt nur selten. Auch der Einsatz innovativer Techniken (wie z.B. von PVT-Kollektoren für die gleichzeitige Strom- und Wärmeproduktion) erfolgt nur selten. Die Ziele des Klima-Plus-Szenarios können damit nicht eingehalten werden.

Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt lobt im Rahmen eines Wettbewerbes jeweils 10.000 € für die Konzeption, Planung und Umsetzung von einem Dutzend innovativer Sanierungsprojekte in Konstanz aus, die mustergültige Lösungen für eine weitgehend erneuerbare Wärmeversorgung beinhalten. Diese Objekte werden dokumentiert und als Steckbriefe für die Öffentlichkeit aufbereitet. Mögliche Projekte wären:

  • Hybridlösungen (z. B. Teilsanierung mit Wärmepumpe und/oder Flächenheizung) und Holzpelletöfen /-kesseln.
  • Innovative Systeme (z. B. Sanierung mit PVT-Kollektoren)
  • Komplexe Systemvoraussetzungen (z.B. durch Denkmalschutzrestriktionen oder Etagenheizungen).
  • Nachbarschaftslösungen (z. B. gemeinsame Lösungen bei Doppelhaushälften oder Reihenhäusern).

Nach Umsetzung der 12 Objekte wird die Maßnahme in einen jährlichen Wettbewerb für mustergültige Sanierungen (z. B. „Fit für die Zukunft“) überführt (ähnlich Solar- und Energiepreis Pforzheim/Enzkreis).

  • Effizienz bzgl. Anschubkosten

  • Gesellschaftlicher Wandel (Wirkungstiefe)

  • Benötigte Stellen

    1/4 Stelle

  • Zusatznutzen

    Vorbildwirkung, Imagegewinn, Qualitätssicherung, Wertschöpfung

  • Priorität

  • CO₂-Minderungspotenzial der Maßnahme

  • Finanzierung

    50.000 - 100.000 €

    Förderung bundesweit: Gebäudesanierung/Heizungserneuerung (KfW und BAFA)

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

1.1.2022 → Laufend31.12.2024
Letzte Aktualisierung 20.06.2024