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NEV4Förderung von Leuchtturm-Sanierungen

Fortschritt

Umsetzung
  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Die Förderrichtlinie wurde durch den Gemeinderat im Januar 2023 beschlossen. Das Förderprogramm für die energetische Bestandssanierung ist zum 01.02.2023 gestartet. Zum 01.07.23 wurde von der Verwaltung auf Wunsch des Gemeinderats eine ergänzende Richtlinie zur Leuchtturmförderung "Gewerbe/Nichtwohngebäude" erstellt. Die neue Richtlinie wurde Ende Juni durch den Gemeinderat beschlossen, um zukünftig auch besonders ambitionierte "Leuchtturm"-Projekte im Bereich der Nichtwohngebäude und Gebäude mit Mischnutzungen fördern zu können. Alle Informationen und Förderanträge sind unter nachfolgender Adresse abrufbar: https://www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme. Im ersten Antragszeitraum (01.02.2023 - 27.11.2023) sind sechs Bewerbungen zur Leuchtturmförderung eingegangen. Am 16.06.2023 fand die erste Sitzung der Jury statt. Es wurde die Förderung der zwei eingegangenen Bewerbungen durch die Jury beschlossen. Am 23.10.2023 fand die zweite Sitzung der Jury statt. Es wurde die Förderung von drei von vier eingegangenen Bewerbungen durch die Jury beschlossen. Von den vorgesehenen Mitteln von 120.000 Euro wurden bislang ca. 50.000 Euro (ca. 43 %) ausgeschöpft. Um die Bekanntheit und den Abruf der Fördermittel weiter zu verbessern, wurde die Bewerbung des Programms intensiviert (Information der lokalen EnergieberaterInnen und ArchitektInnen, Plakataktion in der Stadt, Infomail über die Wirtschaftsförderung, Social Media, Artikel im Südkurier, Beilage und Anzeige im Anzeiger und Amtsblatt).
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Alle Informationen und Förderantragsformulare sind unter nachfolgender Adresse abrufbar: https://www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme. 2024 sind bis zur ersten Bewerbungsfrist (31.05.24) bereits sechs Bewerbungen zur Leuchtturmförderung eingegangen. Am 19.06.2024 fand die Juysitzung zur ersten Antragsrunde statt. Um die Bekanntheit und den Abruf der Fördermittel zu verbessern, wird die Bewerbung des Programms weiter intensiviert. Neben den 2023 bereits durchgeführten Werbemaßnahmen (Information der lokalen EnergieberaterInnen und ArchitektInnen, Plakataktion in der Stadt, Infomail über die Wirtschaftsförderung, Social Media, Artikel im Südkurier, Beilage und Anzeige im Anzeiger und Amtsblatt) soll 2024 die Möglichkeit genutzt werden, alle Gebäudeeigentümer personalisiert mit der Information über das Förderprogramm anzuschreiben und zu informieren. Zudem wird die Bekanntheit des Programms im Zusammenspiel mit der Durchführung mehrerer Energieberatungskampagnen ("Energiekarawanen") auf Stadtteilebene weiter gesteigert. Neben der Verbesserung der Bekanntheit soll das Förderprogramm auch auf Grundlage der Erfahrungen aus den letzten eineinhalb Jahren inhaltlich angepasst und weiterentwickelt werden.
Bericht: 1.7.2024 31.12.2024
11. Klimaschutzbericht (01/25)

Statusbeschreibung

Alle Informationen und Förderantragsformulare sind unter nachfolgender Adresse abrufbar: https://www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme. In 2024 sind bis zur ersten Bewerbungsfrist (31.05.2024) bereits sechs Bewerbungen zur Leuchtturmförderung eingegangen. Am 19.06.2024 fand die Juysitzung zur ersten Antragsrunde statt. Bis zur zweiten Bewerbungsfrist (31.10.2024) sind weitere acht und damit im gesamten 14 Bewerbungen für die Leuchtturmförderung eingegangen. Die zweite Jurysitzung wird am 25.11.2024 stattfinden. Sollten alle Projekte förderwürdig sein, könnten die Fördermittel (120.000 Euro) in 2024 voll ausgeschöpft werden. Um die Bekanntheit und den Abruf der Fördermittel weiter zu verbessern, wird die Bewerbung des Programms weiter intensiviert. Neben den 2023 bereits durchgeführten Werbemaßnahmen (Information der lokalen EnergieberaterInnen und ArchitektInnen, Plakataktion in der Stadt, Infomail über die Wirtschaftsförderung, Social Media, Artikel im Südkurier, Beilage und Anzeige im Anzeiger und Amtsblatt) wurde 2024 die Möglichkeit genutzt die Bekanntheit des Programms im Zusammenspiel mit der Durchführung mehrerer Energieberatungskampagnen (Energiekarawane) auf Stadtteilebene (Dettingen, Litzelstetten, Stadelhofen, Gewerbegebiet) weiter zu steigern. Die Förderrichtlinie wurde zum 31.10.2024 inhaltlich überarbeitet und ergänzt. Die Änderungen werden am 12.12.2024 dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Die Änderungen könnten dann zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Bericht: 1.1.2025 30.6.2025
12. Klimaschutzbericht

Statusbeschreibung

Die Förderrichtlinie wurde durch den Gemeinderat im Januar 2023 beschlossen. Das Förderprogramm für die energetische Bestandssanierung ist zum 01.02.2023 gestartet. Alle Informationen und Förderanträge sind unter nachfolgender Adresse abrufbar: https://www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme. 2023 sind sechs Bewerbungen eingegangen. Fünf der sechs Projekte wurden von der Jury als förderwürdig bewertet und gefördert. Damit wurden 2023 41 % der Fördermittel (120.000 Euro) ausgeschöpft. 2024 sind insgesamt 14 Bewerbungen eingegangen. Davon wurden neun Projekte von der Jury als förderwürdig bewertet und gefördert. Damit wurden 2023 70 % der Fördermittel (120.000 Euro) ausgeschöpft. 2025 sind bislang (Stand 10.06.) acht Bewerbungen für die Leuchtturmförderung eingegangen. Die Förderrichtlinie wurde zum 31.10.2024 inhaltlich überarbeitet und ergänzt und die Änderungen wurden vom Gemeinderat bewilligt. Die überarbeitete Richtlinie ist seit 01.01.2025 in Kraft getreten. Ein Teil der bewilligten Leuchtturmprojekte wurde bereits fertiggestellt. Es zeigt sich, dass die fertiggestellten Projekte gut genutzt werden können, um sie als Multiplikatoren zu verwenden. Es wurden bereits mehrere Artikel in Zeitschriften veröffentlicht, es gab Exkursionen, Vorträge und studentische Projekte. Ein Projekt wurde bereits auch in einem landesweiten Wettbewerb "Denkmal – Energie – Zukunft" zusätzlich ausgezeichnet. Um die Bekanntheit und den Abruf der Fördermittel weiter zu verbessern, wird die Bewerbung des Programms weiter intensiviert. Neben den 2023 bereits durchgeführten Werbemaßnahmen (Information der lokalen EnergieberaterInnen und ArchitektInnen, Plakataktion in der Stadt, Infomail über die Wirtschaftsförderung, Social Media, Artikel im Südkurier, Beilage und Anzeige im Anzeiger und Amtsblatt) wurde 2024 die Möglichkeit genutzt, die Bekanntheit des Programms im Zusammenspiel mit der Durchführung mehrerer Energieberatungskampagnen ("Energiekarawanen") auf Stadtteilebene (Dettingen, Litzelstetten, Stadelhofen, Industriegebiet) weiter zu steigern. Auch in 2025 wird das Förderprogramm wieder über die Energiekarawanen beworben. Dies ist längerfristig der effizienteste Weg der Bewerbung, da so alles Gebäudeeigentümer direkt angeschrieben und informiert werden können. Parallel wird es wieder Infoveranstaltungen und Vorträge geben.

Beschreibung

Ziel des Förderprogramms ist es, Gebäudeeigentümer und das Baugewerbe zu unterstützen, vorbildliche Sanierungslösungen mit komplexen/innovativen Heizungssystemen für eine erneuerbare Wärmeversorgung umsetzen zu können und diese Optionen der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Ausgangslage: Im Gebäudebestand wird in der Regel bei Heizungssanierungen nur das Nötigste (z.B. 15 % erneuerbare Energien) oder Standardlösungen (z.B. Ersatz von Ölheizungen durch Holzpelletanlagen) umgesetzt. Der Einbau von strombasierten Wärmepumpen in Zusammenhang mit (Teil-) Sanierungen der Gebäudehülle und/oder der Einbau von Flächenheizungen erfolgt nur selten. Auch der Einsatz innovativer Techniken (wie z.B. von PVT-Kollektoren für die gleichzeitige Strom- und Wärmeproduktion) erfolgt nur selten. Die Ziele des Klima-Plus-Szenarios können damit nicht eingehalten werden.

Maßnahmenbeschreibung: Die Stadt lobt im Rahmen eines Wettbewerbes jeweils 10.000 € für die Konzeption, Planung und Umsetzung von einem Dutzend innovativer Sanierungsprojekte in Konstanz aus, die mustergültige Lösungen für eine weitgehend erneuerbare Wärmeversorgung beinhalten. Diese Objekte werden dokumentiert und als Steckbriefe für die Öffentlichkeit aufbereitet. Mögliche Projekte wären:

  • Hybridlösungen (z. B. Teilsanierung mit Wärmepumpe und/oder Flächenheizung) und Holzpelletöfen /-kesseln.
  • Innovative Systeme (z. B. Sanierung mit PVT-Kollektoren)
  • Komplexe Systemvoraussetzungen (z.B. durch Denkmalschutzrestriktionen oder Etagenheizungen).
  • Nachbarschaftslösungen (z. B. gemeinsame Lösungen bei Doppelhaushälften oder Reihenhäusern).

Nach Umsetzung der 12 Objekte wird die Maßnahme in einen jährlichen Wettbewerb für mustergültige Sanierungen (z. B. „Fit für die Zukunft“) überführt (ähnlich Solar- und Energiepreis Pforzheim/Enzkreis).

  • Effizienz bzgl. Anschubkosten

  • Gesellschaftlicher Wandel (Wirkungstiefe)

  • Benötigte Stellen

    1/4 Stelle

  • Zusatznutzen

    Vorbildwirkung, Imagegewinn, Qualitätssicherung, Wertschöpfung

  • Priorität

  • CO₂-Minderungspotenzial der Maßnahme

  • Finanzierung

    50.000 - 100.000 €

    Förderung bundesweit: Gebäudesanierung/Heizungserneuerung (KfW und BAFA)

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

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Letzte Aktualisierung 11.06.2025