SP13Berücksichtigung von Klimafolgekosten bei Investitionsentscheidungen
Fortschritt
- Nicht begonnen
- Planung
- Umsetzung
- Laufend
Kontinuierliche Aufgabe
Beschreibung
Bei rein betriebswirtschaftlicher Sichtweise lassen sich Klimaschutzmaßnahmen nicht immer wirtschaftlich darstellen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht liegen die heute notwendigen Mehrausgaben für Klimaschutz jedoch deutlich unter den in Zukunft zu erwartenden Klimafolgekosten im Falle eines nicht ausreichenden Handelns. Im Sinne der Daseinsvorsorge sollten Klimafolgekosten daher berücksichtigt werden, um Schäden und Einschränkungen von zukünftigen Generationen in einem vertretbaren Maß zu halten. Für die Einpreisung der Klimafolgekosten durch das Hochbauamt liegt seit Anfang 2021 bereits ein Beschluss vor. Die genaue Ausgestaltung folgt auf Basis der Empfehlungen des Gutachters (siehe auch Maßnahme G1 und Steckbrief des Hochbauamts).
Der Anwendungsbereich sollte auf folgende Punkte ausgeweitet werden
- Kommunikation und Einführung der Klimafolgekosten (KFK) als Leitindikator für Investitionsentscheidungen
- Berücksichtigung der Klimafolgekosten bei allen Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Stadt inkl. der Eigenbetriebe
- Verpflichtung zur Übernahme der KFK bei Zielabweichung (dann z. B. Einzahlung in den städtischen Klimafonds, um andere Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren)
- Ausrichtung der Kriterien für die Breitenförderung an den KFK
- Kommunikationskampagne auch in Richtung weiterer (nichtstädtischer) Akteure, um diese für eine Übernahme der KFK für ihre jeweiligen Restemissionen zu bewegen (siehe Klimafonds)
Zusammenfassung und Kontakte
Zeitleiste
Zuständige Organisationen
- HochbauamtE-Mail: Hochbauamt@konstanz.de