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SP13Berücksichtigung von Klimafolgekosten bei Investitionsentscheidungen

Bild: (c) Achim Mende

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend
Unbekannt

Kontinuierliche Aufgabe

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Es erfolgte mit dem Hochbauamt eine Verständigung auf einen Rechenweg für die Bestimmung des "Klimaschutzanteils" von Maßnahmen in den Bereichen Gebäudesanierung und Energieversorgung. Dieser Rechenweg wird dem Gemeinderat im Rahmen der Weiterentwicklung des Klima-Haushalts im Januar 2024 vorgestellt werden.
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Es erfolgte mit dem Hochbauamt eine Verständigung auf einen Rechenweg für die Bestimmung des "Klimaschutzanteils" von Maßnahmen in den Bereichen Gebäudesanierung und Energieversorgung. Dieser Rechenweg wurde dem Gemeinderat im Rahmen der Weiterentwicklung des Klima-Haushalts im Januar 2024 vorgestellt. Bei zukünftigen Beschlussvorlagen wird dieser Anwendung finden (ab Gemeinderats-Periode 2024 - 2029).

Beschreibung

Bei rein betriebswirtschaftlicher Sichtweise lassen sich Klimaschutzmaßnahmen nicht immer wirtschaftlich darstellen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht liegen die heute notwendigen Mehrausgaben für Klimaschutz jedoch deutlich unter den in Zukunft zu erwartenden Klimafolgekosten im Falle eines nicht ausreichenden Handelns. Im Sinne der Daseinsvorsorge sollten Klimafolgekosten daher berücksichtigt werden, um Schäden und Einschränkungen von zukünftigen Generationen in einem vertretbaren Maß zu halten. Für die Einpreisung der Klimafolgekosten durch das Hochbauamt liegt seit Anfang 2021 bereits ein Beschluss vor. Die genaue Ausgestaltung folgt auf Basis der Empfehlungen des Gutachters (siehe auch Maßnahme G1 und Steckbrief des Hochbauamts).

Der Anwendungsbereich sollte auf folgende Punkte ausgeweitet werden

  • Kommunikation und Einführung der Klimafolgekosten (KFK) als Leitindikator für Investitionsentscheidungen
  • Berücksichtigung der Klimafolgekosten bei allen Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Stadt inkl. der Eigenbetriebe
  • Verpflichtung zur Übernahme der KFK bei Zielabweichung (dann z. B. Einzahlung in den städtischen Klimafonds, um andere Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren)
  • Ausrichtung der Kriterien für die Breitenförderung an den KFK
  • Kommunikationskampagne auch in Richtung weiterer (nichtstädtischer) Akteure, um diese für eine Übernahme der KFK für ihre jeweiligen Restemissionen zu bewegen (siehe Klimafonds)

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

Laufend

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 19.06.2024