Kontinuierliche Aufgabe
Bei rein betriebswirtschaftlicher Sichtweise lassen sich Klimaschutzmaßnahmen nicht immer wirtschaftlich darstellen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht liegen die heute notwendigen Mehrausgaben für Klimaschutz jedoch deutlich unter den in Zukunft zu erwartenden Klimafolgekosten im Falle eines nicht ausreichenden Handelns. Im Sinne der Daseinsvorsorge sollten Klimafolgekosten daher berücksichtigt werden, um Schäden und Einschränkungen von zukünftigen Generationen in einem vertretbaren Maß zu halten. Für die Einpreisung der Klimafolgekosten durch das Hochbauamt liegt seit Anfang 2021 bereits ein Beschluss vor. Die genaue Ausgestaltung folgt auf Basis der Empfehlungen des Gutachters (siehe auch Maßnahme G1 und Steckbrief des Hochbauamts).
Der Anwendungsbereich sollte auf folgende Punkte ausgeweitet werden