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SP1Fahrplan Klimaneutrale Verwaltung bis 2035

Bild: (c) Dagmar Schwelle

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Die Ergebnisse der ersten Treibhausgas-Bilanz der Stadtverwaltung (inkl. Eigenbetriebe) für das Jahr 2021 liegen vor (siehe neunter Klimaschutzbericht, Veröffentlichungsdatum 01/2024). Aktuell wird die Bilanz für das Jahr 2022 erstellt. Das resultierende Arbeitsprogramm zur „klimaneutralen Verwaltung“ wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 vorliegen.
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Das Arbeitsprogramm zur "klimaneutralen Verwaltung" wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachämtern erstellt. Insgesamt umfasst das Programm 22 Maßnahmen, darunter 15 aus der Klimaschutzstrategie. Es klärt Zuständigkeiten, Budget und Priorisierungen. Für jede Maßnahme wurde ein Steckbrief erstellt. Das Programm wurde Ende April 2024 der Verwaltungsspitze vorgestellt und wird voraussichtlich im Herbst 2024 dem Haupt- und Finanzausschuss präsentiert.

Beschreibung

Ziel der Maßnahme ist es, die Emissionen der Stadtverwaltung zu erfassen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Emissionen bis 2035 zu reduzieren.

Ausgangslage: Auf die gesamtstädtische Bilanz gerechnet hat der Anteil der Emissionen der Stadtverwaltung zwar nur einen Anteil von etwa einem Prozent, jedoch hat die Konstanzer Stadtverwaltung eine Vorbildwirkung und kann anderen Akteuren wegweisend voranschreiten. Die Konstanzer Verwaltung erfasst bereits einen Teil ihrer Emissionen (Energieberichte des Gebäudemanagements seit 2021, laufende Erfassung im Rahmen einer angestrebten Zentralisierung und nachhaltigen Umgestaltung des Dienstwagenfuhrparks). Im Januar 2021 wurde zudem die Stelle einer/eines „Beauftragten für Klimaneutralität“ vom Gemeinderat verabschiedet, die die koordinierte Umsetzung der klimaneutralen Kommunalverwaltung als Teil der Stabsstelle Klimaschutz (SKS) unterstützt. Ein Förderantrag wurde durch die SKS eingereicht, die Stelle im Sommer 2021 ausgeschrieben.

Maßnahmenbeschreibung: Einige der in dieser Klimaschutzstrategie enthaltenen Maßnahmen tragen zum Ziel der klimaneutralen Kommunalverwaltung bei. Der Vollständigkeitshalber sind diese zusammen mit weiteren möglichen Maßnahmen im Folgenden aufgeführt:

  • Bestandsaufnahme: Erfassung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen der Verwaltung (v.a. aus Scope 1 und 2, teilweise auch Scope 3 – siehe hierfür den Leitfaden „Klimaneutrale Kommunalverwaltung in Baden-Württemberg“ des ifeu)
  • Potenzialerfassung und Priorisierung: Erhebung, in welcher Organisationseinheit welche Einsparpotenziale bestehen und Abstimmung der Umsetzungsreihenfolge. Daraus entsteht ein „Arbeitsprogramm zur klimaneutralen Verwaltung 2035“. Identifikation der resultierenden Maßnahmen zusammen mit den betroffenen Organisationseinheiten – zum Beispiel:
    • Überprüfung der Erstellung von gebäudescharfen Sanierungsfahrplänen und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen der städtischen Liegenschaften durch das Hochbauamt (vgl. Maßnahme G1)
    • Weiterentwicklung des Fuhrparkmanagements inklusive der weitestgehenden Umstellung auf Elektrofahrzeuge und Nutzung von Sharing-Angeboten
    • Reduktion der THG-Emissionen der Arbeitswege
    • Beratung der Verwaltung bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit internem CO2-Preis und Einzahlung der Klimafolgekosten in einen stadtinternen Klimaschutzfonds (vgl. Maßnahme SP3, SP13 und G1)
    • Erweiterung der Klimarelevanz-Abfrage in Kommunalbeschlüssen um eine detaillierte Klimawirkungsprüfung (vgl. Maßnahme SP14)
    • ggf. Ausbildung verwaltungsinterner „Klima-Lotsen“ bzw. „Klima-Botschafter“, die im Alltag in ihren jeweiligen Organisationseinheiten auf klimafreundlichere Verwaltungsarbeit hinwirken
    • Erfassen von THG-Einsparpotenzialen in den Bereichen Vergabe, IT und Abfall.

Als Hilfestellung dient zudem der Leitfaden „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“ des UBA.

  • Effizienz bzgl. Anschubkosten

  • Gesellschaftlicher Wandel (Wirkungstiefe)

  • Benötigte Stellen

    1 Stelle

    in den Folgejahren weitere unterstützende Stellen nötig

  • Zusatznutzen

    Vorbildwirkung, Imagegewinn, Bewusstseinsbildung innerhalb der Verwaltung

  • Priorität

  • CO₂-Minderungspotenzial der Maßnahme

  • Finanzierung

    10.000 - 50.000 €

    Klimaschutz-Plus „Klimaneutrale Kommunalverwaltung“: Schaffung von zusätzlichen Stellen für „Beauftragte für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ (Zeitraum 5 Jahre – 3 Jahre mit Verlängerungsoption um 2 Jahre)

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

3.1.2022 → 31.12.2027

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 08.07.2024