Ziel der Maßnahme ist es, die Emissionen der Stadtverwaltung zu erfassen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Emissionen bis 2035 zu reduzieren.
Ausgangslage: Auf die gesamtstädtische Bilanz gerechnet hat der Anteil der Emissionen der Stadtverwaltung zwar nur einen Anteil von etwa einem Prozent, jedoch hat die Konstanzer Stadtverwaltung eine Vorbildwirkung und kann anderen Akteuren wegweisend voranschreiten. Die Konstanzer Verwaltung erfasst bereits einen Teil ihrer Emissionen (Energieberichte des Gebäudemanagements seit 2021, laufende Erfassung im Rahmen einer angestrebten Zentralisierung und nachhaltigen Umgestaltung des Dienstwagenfuhrparks). Im Januar 2021 wurde zudem die Stelle einer/eines „Beauftragten für Klimaneutralität“ vom Gemeinderat verabschiedet, die die koordinierte Umsetzung der klimaneutralen Kommunalverwaltung als Teil der Stabsstelle Klimaschutz (SKS) unterstützt. Ein Förderantrag wurde durch die SKS eingereicht, die Stelle im Sommer 2021 ausgeschrieben.
Maßnahmenbeschreibung: Einige der in dieser Klimaschutzstrategie enthaltenen Maßnahmen tragen zum Ziel der klimaneutralen Kommunalverwaltung bei. Der Vollständigkeitshalber sind diese zusammen mit weiteren möglichen Maßnahmen im Folgenden aufgeführt:
Als Hilfestellung dient zudem der Leitfaden „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“ des UBA.
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in den Folgejahren weitere unterstützende Stellen nötig
Vorbildwirkung, Imagegewinn, Bewusstseinsbildung innerhalb der Verwaltung
Klimaschutz-Plus „Klimaneutrale Kommunalverwaltung“: Schaffung von zusätzlichen Stellen für „Beauftragte für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ (Zeitraum 5 Jahre – 3 Jahre mit Verlängerungsoption um 2 Jahre)