NEV7Energiekonzepte für alle Gebiete des Handlungsprogramms Wohnen
Fortschritt
- Nicht begonnen
- Planung
- Umsetzung
- Laufend
Beschreibung
Ziel: Neue Gebiete von vornherein mit klimaneutraler Energieversorgung entwickeln, außerdem eine möglichst ökologische Baustoff-Auswahl gewährleisten (Reduktion grauer Emissionen).
Ausgangslage:
- Beschlussvorlage 2018-3737 (Energienutzungsplan): Erarbeitung von Energiekonzepten für alle Gebiete des Handlungsprogramms Wohnen
- Beschlussvorlage 2019-4128 (Klimanotstand): „Soweit die Stadt [z. B.] über städtebauliche Verträge, Grundstückskaufverträge und Erbbaurechtsverträge über eine entsprechende Handhabe verfügt, wird für Neubauten eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien als Ziel fixiert. […] In diesen [Energiekonzepten] soll auch dargelegt werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emissionen durch die Erstellung der Gebäude) bestehen.“
Daraus abgeleitet bestehen derzeit folgende Energie- und Klimaschutzanforderungen, die bei der Energiekonzepterstellung nachzuweisen sind:
- mindestens Baustandard Effizienzhaus 55
- Wärmebedarfsdeckung mit einem Anteil zu mindestens 90 % aus lokal verfügbaren erneuerbaren Quellen
- lokale Strombedarfsdeckung mindestens gemäß städtischer Solarpflicht, oder eine maximale Ausnutzung des vorhanden Potentials auf Dach- und Fassadenflächen (Richtwert aus der Solarpflicht sind 0,02 kWp/m² Nutzfläche – ab ca. 5 Geschossen kann dieser Wert allein mit Dachflächen i. d. R. nicht mehr erreicht werden)
- Ausschluss von Biomasse (Holz/Pellets/…) für Einzelgebäudeversorgung. Biomasseanteile allenfalls noch in Verbindung mit einem Wärmenetz, das überwiegend den umliegenden Gebäudebestand versorgt. Begründung ist die knappe Verfügbarkeit und die für Neubauten bestehenden Umweltwärme-Alternativen.
Derzeit werden alle Energiekonzepte von der Stelle zum Klimaschutzmanagement im ASU (Förderung durch das Bundesumweltministerium) betreut. Ausnahme ist der Hafner, für welchen es im Rahmen des Förderprojekts „Hafner KliEn“ seit 2021 eine separate vom Bundeswirtschaftsministerium (7. Energieforschungsprogramm) geförderte und auf drei Jahre befristete Koordinationsstelle rund um die Klimaschutzthemen gibt.
Maßnahmenbeschreibung: Fortführung der systematischen Energiekonzepts-Erstellung sowie Aufnahme zusätzlicher Anforderungen, die neben den Gebieten des Handlungsprogramms Wohnen auch überall dort Anwendung finden sollen, wo die Stadt Baurecht schafft, städtebauliche Verträge schließt oder Grundstücke via Kaufvertrag oder Erbbaurechtsvertrag zur Bebauung bereitstellt:
- KfW-Effizienzhaus-Stufe 40: Um für Gebiete des Handlungsprogramms Wohnen einen möglichst hohen Anteil lokaler Energieversorgung zu ermöglichen, bestehen im Wesentlichen zwei Stellschrauben: Einerseits die maximale Ausnutzung der Solarenergie, andererseits die Reduktion des Energiebedarfs. Eine weitere Erhöhung der Anforderungen an die Gebäudehülle auf „KFW 40“ entspricht dem Ambitionsniveau des „Klima-Plus-Szenarios“. Teils können die Mehrkosten jedoch auch durch die bestehende Förderung nicht ausgeglichen werden. Eventuell könnte KfW55 erlaubt werden, sofern das Gebiet über ein „klimaneutrales“ Wärmenetz erschlossen wird.
- Ökologische Baustoffe: Die Empfehlungen für ökologische Baustoffe sollten im Rahmen der Maßnahme G3 entwickelt werden.
- Zusätzliche, ebenfalls zu berücksichtigende Aspekte stellen ökologische Mobilitätskonzepte sowie Fassaden- und Dachbegrünungen in Abstimmung/Kompatibilität mit Anforderungen der Solarpflicht dar.
Aufgrund der Vielzahl an bevorstehenden Gebietsentwicklungen im Rahmen des Handlungsprogramms Wohnen ist die Stelle zum Klimaschutzmanagement im ASU stark durch die Betreuung der Energiekonzepte gebunden. Für den Gebäudebestand, in welchem die größten Minderungspotenziale bzgl. Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen liegen, empfiehlt sich daher eine Verstetigung von mindestens einer, ab 2022/23 auch mehrerer Stellen zum Sanierungsmanagement (vgl. Maßnahme SP5).
Effizienz bzgl. Anschubkosten
Gesellschaftlicher Wandel (Wirkungstiefe)
Benötigte Stellen
Verstetigung: KlimaschutzmanagerIn
ggf. zusätzlicher Stellenbedarf ASU
Zusatznutzen
Vorbildwirkung, Imagegewinn, Wertschöpfung
Priorität
CO₂-Minderungspotenzial der Maßnahme
Finanzierung
50.000 - 100.000 €Förderung von Stellen zum Klimaschutzmanagement
durch das Bundesumweltministerium
Budget 2023
185.000€