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SP4Konstanzer Breitenförderung Klima Plus

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Die Förderrichtlinie wurde durch den Gemeinderat im Januar 2023 beschlossen. Das Förderprogramm für die energetische Bestandssanierung ist zum 01.02.2023 gestartet. Alle Informationen und Förderanträge sind unter nachfolgender Adresse abrufbar: https://www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme. Im Gesamten sind bislang (Stand 27.11.23) 262 Anträge für die Breitenförderung eingegangen. Die Anträge verteilen sich zum Großteil auf den Bereich Förderung von Balkon-PV-Anlagen und Dämmung der Gebäudehülle. Von den vorgesehenen Mitteln in Höhe von von 850.000 Euro wurden bislang ca. 210.000 Euro (ca. 25 %) ausgeschöpft. Gleichzeitig konnten Auszahlungen im Rahmen des Programms erst im Juni beginnen (Vollzugsfähigkeit des Haushalts 2023) und das Programm musste zunächst bei den EnergieberaterInnen bekannt gemacht werden. Um die Bekanntheit und den Abruf der Fördermittel weiter zu verbessern, wurde die Bewerbung des Programms intensiviert (Information der lokalen EnergieberaterInnen und ArchitektInnen, Plakataktion in der Stadt, Infomail über die Wirtschaftsförderung, Social Media, Artikel im Südkurier, Beilage und Anzeige im Anzeiger und Amtsblatt). Auf diese Weise soll für 2024 eine deutlich verbesserte Mittelausnutzung erreicht werden.
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Die Förderrichtlinie wurde durch den Gemeinderat im Januar 2023 beschlossen. Das Förderprogramm für die energetische Bestandssanierung ist zum 01.02.2023 gestartet. Alle Informationen und Förderanträge sind unter nachfolgender Adresse abrufbar: https://www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme. 2023 sind 292 Anträge für die Breitenförderung eingegangen. Die Anträge verteilen sich zum Großteil auf den Bereich Förderung von Balkon-PV-Anlagen und Dämmung der Gebäudehülle. Von den vorgesehenen Mitteln in Höhe von 850.000 Euro wurden ca. 216.000 Euro (ca. 25 %) ausgeschöpft. 2024 sind bislang (Stand 14.06.24) 100 Anträge für die Breitenförderung eingegangen. Die Anträge verteilen sich wie 2023 zum Großteil auf den Bereich Förderung von Balkon-PV-Anlagen und Dämmung der Gebäudehülle. Ich Vergleich zu 2023 wird nun auch die Förderung der Maßnahme Heizungstausch häufiger in Anspruch genommen. Von den vorgesehenen Mitteln in Höhe von 456.000 Euro wurden bislang ca. 72.000 Euro (ca. 15 %) ausgeschöpft. Um die Bekanntheit und den Abruf der Fördermittel weiter zu verbessern, wird die Bewerbung des Programms weiter intensiviert. Neben den 2023 bereits durchgeführten Werbemaßnahmen (Information der lokalen EnergieberaterInnen und ArchitektInnen, Plakataktion in der Stadt, Infomail über die Wirtschaftsförderung, Social Media, Artikel im Südkurier, Beilage und Anzeige im Anzeiger und Amtsblatt) soll 2024 die Möglichkeit genutzt werden, alle Gebäudeeigentümer personalisiert mit der Information über das Förderprogramm anzuschreiben und zu informieren. Zudem wird die Bekanntheit des Programms im Zusammenspiel mit der Durchführung mehrerer Energieberatungskampagnen (Energiekarawane) auf Stadtteilebene weiter gesteigert. Neben der Verbesserung der Bekanntheit soll das Förderprogramm auch inhaltlich angepasst und weiterentwickelt werden.

Beschreibung

Ziel des Förderprogramms ist es, parallel zu den Förderprogrammen für Leuchtturmprojekte (Maßnahme NEV4) und Quartierslösungen (Maßnahme NEV6) ein Breitenförderprogramm zu initiieren, das GebäudeeigentümerInnen und das Baugewerbe anregt, vorbildliche Sanierungslösungen im Sinne des Klima-Plus-Szenarios umzusetzen und damit auch die Sanierungsquoten in Konstanz deutlich zu erhöhen.

Ausgangslage: Um das Klima-Plus-Szenario einhalten zu können müssen sowohl die Sanierungsraten (heute werden etwa 1 % der Gebäude jährlich rundumsaniert) als auch die Sanierungstiefe und der Anteile erneuerbarer Energien in der Sanierung deutlich erhöht werden. Ein entsprechendes Breitenförderprogramm dazu wurde in Konstanz bislang nicht etabliert. Wir empfehlen daher die Einrichtung eines Breitenförderprogrammes in Ergänzung zu den Leuchtturmprojekten und Quartierslösungen. Die Konstanzer Klima-Plus-Förderung berücksichtigt die gut ausgestatteten Bundesförderung und konzentriert sich spezifisch auf die Bereiche, bei denen Lücken bestehen.

Maßnahmenbeschreibung: Als Orientierung für die hier vorgeschlagenen Maßnahmen empfehlen wir die Adaption des Freiburger Förderprogrammes „Klimafreundlich Wohnen“, insbesondere das Modul „Gebäudehülle optimal gedämmt“ und „Heizungstausch Erneuerbar“. Dadurch lassen sich Entwicklungsarbeiten und Anlaufschwierigkeiten des Programms in Konstanz vermeiden (die Förderung läuft in Freiburg schon seit 2002). Wesentlich für das breite Rollout und den Erfolg der Förderung ist auch der Ausbau der Energieberatung auf verschiedenen Ebenen (Maßnahme SP5). Folgende Elemente sollten bei der Breitenförderung berücksichtigt werden:

  • In den ersten Jahren der Förderung von Dämmmaßnahmen sollte die Förderung ökologischer Dämmstoffe vereinfacht in dem Programm berücksichtigt werden (siehe Freiburg).
  • Alle Fördertatbestände orientieren sich am Klima-Plus-Szenario. D.h. zum Beispiel, dass es keine Förderung für Dämmmaßnahmen gibt, wenn die Heizung lediglich (fossil) erneuert wird.
  • Die Förderung der Heizungssysteme orientiert sich an den Anforderungen der Leuchtturmprojekte (Maßnahme NEV4) wie: Hybridlösungen, innovative Systeme, Komplexe Systemvoraussetzungen, Nachbarschaftslösungen (z.B. gemeinsame Lösungen bei Doppelhaushälften, Reihenhäusern oder Eigentümergemeinschaften).
  • Effizienz bzgl. Anschubkosten

  • Gesellschaftlicher Wandel (Wirkungstiefe)

  • Benötigte Stellen

    Mind. 1 Stelle

  • Zusatznutzen

    Vorbildwirkung, Qualitätssicherung, Wertschöpfung

  • Priorität

  • CO₂-Minderungspotenzial der Maßnahme

  • Finanzierung

    > 500.000 €

    Perspektivisch aus Einnahmen des Klimafonds

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

3.1.2022 → 27.12.2024
Letzte Aktualisierung 06.11.2024