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G1Klimaneutraler Gebäudebestand des HBA bis 2035

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

In sehr aufwändiger Detailarbeit arbeitet das Hochbauamt an der inhaltlichen Aufstellung des Sanierungsfahrplanes über alle Gebäude. Im ersten Schritt wurden 180 Gebäude unter Berücksichtigung der Energiewerte sowie des Gebäudezustandes energetisch und bauphysikalisch bewertet. Zudem wurde analog eine Kostenermittlung zum Werterhalt, Sanierungs- und Bauunterhalt erarbeitet. Vor dem Hintergrund hoher Kosten einer Sanierung des Gesamtbestands erfolgte die Reduzierung auf die Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch pro Quadratmeter und dem größten Sanierungsbedarf. Die 57 daraus berücksichtigten Gebäude sind für 80 % der Emissionen der städtischen Gebäude verantwortlich. Weitere Kriterien spiegelten sich in der technischen und zur Verfügung stehenden Ausstattung wieder. Unter weiterer Berücksichtigung der Brand- und Barrierefreiheit priorisieren sich einzelne Gebäude. Darüber hinaus erfolgte 2023 eine Nachschärfung hinsichtlich der Gebäude, welche voraussichtlich an ein Nahwärmenetz anschließbar sind. Alle Liegenschaften, welche nicht anschließbar sind, müssen eigenständig auf erneuerbare Energien umgerüstet werden und mit umfangreichen Maßnahmen saniert werden. Aktuelle Maßnahmen in 2023/2024 finden an 4 Gebäuden statt. 9 Folgegebäude werden aktuell für 2025 und 2026 beplant.
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

In sehr aufwendiger Detailarbeit arbeitet das Hochbauamt an der inhaltlichen Aufstellung des Sanierungsfahrplanes über alle Gebäude. Im ersten Schritt wurden 180 Gebäude unter Berücksichtigung der Energiewerte sowie des Gebäudezustandes energetisch und bauphysikalisch bewertet. Zudem wurde analog eine Kostenermittlung zum Werterhalt, Sanierungs- und Bauunterhalt erarbeitet. Vor dem Hintergrund hoher Kosten einer Sanierung des Gesamtbestands erfolgte die Reduzierung auf die Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch pro Quadratmeter und dem größten Sanierungsbedarf. Die 57 daraus berücksichtigten Gebäude sind für 80 % der Emissionen der städtischen Gebäude verantwortlich. Weitere Kriterien spiegelten sich in der technischen und zur Verfügung stehenden Ausstattung wieder. Unter weiterer Berücksichtigung der Brand- und Barrierefreiheit priorisieren sich einzelne Gebäude. Darüber hinaus erfolgte 2023 eine Nachschärfung hinsichtlich der Gebäude, welche voraussichtlich an ein Nahwärmenetz anschließbar sind. Alle Liegenschaften, welche nicht anschließbar sind, müssen eigenständig auf erneuerbare Energien umgerüstet werden und mit umfangreichen Maßnahmen saniert werden. Aktuelle Maßnahmen in 2023/2024 finden an 4 Gebäuden statt. 9 Folgegebäude werden aktuell für 2025 und 2026 beplant. Im Herbst 2024 soll der Sanierungsfahrplan in den politischen Gremien vorgestellt werden.

Beschreibung

Ziel der Maßnahme ist es, die durch das Hochbauamt Konstanz bewirtschafteten städtischen Liegenschaften durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und eine Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien bis 2035 weitgehend klimaneutral zu machen. Mit dieser Maßnahme wird auch das Ziel der Klimaneutralen Verwaltung (Maßnahme SP1) wesentlich unterstützt.

Ausgangslage: Das Hochbauamt (HBA) der Stadt Konstanz bewirtschaftet etwa 170 Liegenschaften, ca. 45 % davon sind Schulen und Kitas und ca. 20 % Verwaltungsgebäude. Seit 2007 beteiligt sich Konstanz an dem Analyse- und Planungsprozess European Energy Award®. Das Energiecontrolling umfasst etwa 170.000 m2. Nach Ausrufung des Klimanotstands (2019) wurde das Budget für Sanierungen gebäudetechnischer Anlagen von 300.000 € auf 1 Mio. € (2020) aufgestockt. Für 2021 wurde das Budget nochmals um 500.000 € erhöht. Außerdem wurden zwei Personalstellen zur Begleitung dieser Sanierungen bewilligt. Zum Erreichen der Klimaschutzziele müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Neben der Steigerung der Sanierungsraten und der Sanierungstiefe ist das vor allem der Umstieg auf erneuerbare Energien.

Maßnahmenbeschreibung: Die Maßnahmen zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands umfassen im Wesentlichen:

  1. Entwicklung einer Sanierungsstrategie für den klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2035 aufbauend auf bestehenden Daten (z.B. Energiekataster 2013/14 von ebök) und den vorliegenden Planungsdaten für die nächsten Jahre. Sie auch IKSK 2016 – Maßnahme K3 (heißt dort Sanierungsfahrplan). In einem ersten Schritt ist gemäß Beschluss der Lenkungsgruppe Klimaschutz vom 17. November 2020 ein Priorisierungsplan für die kommenden 10 Jahre vorzulegen (Anfang 2022).
  2. Moratorium Kesselersatz: Kein reiner Ersatz von Erdgaskesseln, solange kein Prioritäten- oder Sanierungsfahrplan mit dem Ziel Klima-Neutralität 2035 vorliegt. Kurzfristig sollten 50 %, bis 2035 mindestens 90 % THG-Minderung / Erneuerbare Energien erreicht werden.
  3. Erstellen einer Energieleitlinie (siehe IKSK 2016 - Maßnahme K2) inkl. Darlegung der Energieeffizienz- und Klimaschutzstandards (Klima-Plus-Szenario 2035 u.a. mit Moratorium Kesselersatz und Verpflichtung zum PV-Ausbau).
  4. Berücksichtigung der jeweils aktuellen Klimafolgekosten im Rahmen des Monitorings und der vorausschauenden Planung – derzeit gemäß Gemeinderatsbeschluss vom Januar 2021 also 115 € pro Tonne CO2-Äquivalent (zusätzlich zu der in der Energiepreisentwicklung enthaltenen CO2- und Ökosteuer.
  5. Weiterer Ausbau des Energiecontrollings mit Einpflegen der Strom-, Gas und Wärmezähler und regelmäßiger Verbrauchserfassung.
  6. Aufstockung des internen Klimafonds (Klima-Haushalt) – siehe auch Maßnahme SP 2 – um weitere 500.000 € für Klima-Plus-konforme Sanierungen bereitzustellen (maximaler Einsatz erneuerbarer Energien – siehe Moratorium Kesselersatz).
  7. Aufstellung ganzheitlicher Sanierungsfahrpläne für sanierungsbedürftige Gebäude.
  8. Potenzialanalyse der Nutzung von PV auf noch nicht genutzten Dächern und Dachflächenbereitstellung/-nutzung für den Bau von PV-Anlagen (siehe auch Maßnahme NEV5).
  9. PV-Ausbau bis 2023 (siehe auch Maßnahme NEV5) bzw. (nach Ertüchtigung der Statik, Verstärkung der Elektroanschlüsse und Lösung der denkmalrechtlichen Vorgaben) für alle weiteren potenziellen Anlagen bis 2028.
  10. Einsatz von ressourcenschonenden Materialien im Neubau und Bestand (siehe auch Maßnahme G3).
  11. Intensivierung der Projekte zur Nutzersensibilisierung (siehe Maßnahme K1).
  12. Umsetzung von Gebäudeeigenen Gebäudenetzen.
  13. Bereitstellung von Ankergebäuden für zukünftige Wärmenetzregionen.
  14. Begrenzung des Einsatzes von Biomasse als Energieträger.
  • Effizienz bzgl. Anschubkosten

  • Gesellschaftlicher Wandel (Wirkungstiefe)

  • Benötigte Stellen

    Bereits zwei Stellen neu

    geschaffen 2021. Personalbedarf ggf. im Jahr 2022

  • Zusatznutzen

    Vorbildwirkung, Imagegewinn, Qualitätssicherung, Regionale Wertschöpfung

  • Priorität

  • CO₂-Minderungspotenzial der Maßnahme

  • Finanzierung

    > 500.000 €

    Förderung: Klimaschutz-Plus Förderung und Bundesförderung (NKI)

  • Budget 2024

    2

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

Laufend

Zuständige Organisationen

Handlungsfeld

Letzte Aktualisierung 19.06.2024