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SP9Klimafreundliche Beschaffung

Bild: (c) Achim Mende

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Der neue Ansatz zur nachhaltigen und klimafreundlichen Beschaffung wurde in Form einer aktualisierten Dienstanweisung ("organisatorische Regelung") inkl. Anlagen im Juli 2023 verwaltungsintern vorgestellt. Im Anschluss erfolgten die letzten Überarbeitungen. Die neuen Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung treten verwaltungsintern im Dezember 2023 in Kraft. Eine der Änderungen sieht die Beteiligung des Amts für Klimaschutz in Beschaffungsprozessen ab einem Auftragswert von 25.000 € netto vor.
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Die neuen Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen traten verwaltungsintern, einschließlich der Eigenbetriebe, im April 2024 in Kraft. Seitdem muss das Amt für Klimaschutz in Beschaffungsprozesse ab einem Auftragswert von 25.000 € netto einbezogen werden. Ziel ist die Integration und Berücksichtigung (zusätzlicher) Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen. Eine Vergabeplanung und ein Erfolgscontrolling sollten entwickelt werden. Letzteres erfordert jedoch zusätzliche Personalressourcen.

Beschreibung

Im Rahmen der klimaneutralen Verwaltung (siehe Maßnahme SP1) spielt auch die Beschaffung eine wichtige Rolle. Allerdings wird die neue Stelle der/des Klimaneutralitätsbeauftragten das Thema nur am Rande bearbeiten können. Die Vergabestelle ist bereits dabei, die Beschaffungen für Lieferungen und Leistungen noch stärker an nachhaltigen Kriterien auszurichten. Neben Klimaschutz spielen auch fairer Handel, Lieferkettengesetz und andere Nachhaltigkeitsgesichtspunkte eine Rolle.

Künftig sollte das jetzige Beschaffungsmanagement eng mit der Klimaschutzstrategie verzahnt werden. Dabei geht es beim Thema Beschaffung nicht nur um die Kernthemen Papierbeschaffung und -verbrauch, Bürogeräte, weiße Ware, Informationstechnologien und Fuhrpark, sondern auch generell um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen (siehe z.B. Vergabe der Postdienstleistungen der Stadt Hamburg; Leitfaden des UBA, Seite 54: www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-weg-zur-treibhausgasneutralen-verwaltung ).

Nach einer systematischen Aufbereitung bestehender Aktivitäten im Bereich der nachhaltigen Beschaffung (siehe auch www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche-beschaffung) sollten, koordiniert durch die Klimaneutralitätsstelle, für die genannten Anwendungsbereiche klimafreundliche Vergabekriterien (weiter-) entwickelt werden.

In diesem komplexen Bereich ist die Abstimmung mit anderen Kommunen zu empfehlen, damit Doppelarbeit vermieden wird (siehe auch www.koinno-bmwi.de/fileadmin/user_upload/publikationen/Vorteile_ueberzeugen_-_Nachhaltige_Beschaffung_in_der_kommunalen_Praxis.pdf)

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

Laufend

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 08.07.2024