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M7Etablieren vernetzter Mobilität in den Stadtteilen

Bild: (c) Stadtwerke Konstanz

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Ausbau von Ladeinfrastruktur (LI) an einzelnen Carsharing-Standorten. Bei der Neuausschreibung des Lastenradsystems soll die Zahl der Fahrräder reduziert werden, weil 17 Lastenräder der ersten Generation nicht mehr zuverlässig nutzbar sind und sehr selten zwei Fahrräder an einem Standort zeitgleich ausgeliehen werden. Eine Ersatzbeschaffung für diese Räder ist deshalb nicht vorgesehen - die Zahl der Standorte soll jedoch erhalten bleiben.
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Die Stadtwerke weiten das Netz an Ladeinfrastruktur (LI) kontinuierlich aus. Besondere Berücksichtigung finden Carsharing-Standorte. Das Fahrradmietsystem wurde durch die SWKMG (Stadtwerke Konstanz Mobil GmbH) erfolgreich vergeben. Am Bahnhaltepunkt Petershausen wurden unter der Z-Brücke an beiden Bahnsteigen neue Fahrradabstellanlagen erstellt. Die Erstellung der zugangsgesicherten Fahrradabstellanlage am Haltepunkt Petershausen/Gustav-Schwab-Straße ist im Lauf des Sommers 2024 vorgesehen.

Beschreibung

Ausgangssituation:

Im Stadtgebiet stehen seit 2023 150 Mietfahrräder, 70 Lasten-Mietfahrräder sowie 53 Carsharing-Fahrzeuge, davon etwa die Hälfte elektrisch, zur Verfügung. Im öffentlichen Straßenraum wurden 88 Stellplätze für Carsharing öffentlich ausgeschrieben. Die Bahnhaltepunkte sowie bedeutende Bushaltestellen sind als Mobilpunkt ausgebaut. (E-)Carsharing, Mietfahrrad- und Miet-Lastenrad-Stationen stehen noch nicht in allen Wohn- und Arbeitsquartieren in kurzer Laufdistanz zur Verfügung. Die Stellplatzsatzung ermöglicht die Reduktion der Zahl der zulässigen Stellplätze auf bis zu 0,5, wenn gewährleistet wird, dass zum Bezug eines neuen Wohngebäudes Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

Ziel:

Als mittelfristigen Zielwert empfiehlt sich die Festlegung der Einzugsbereiche für Sharingangebote auf 300 bis 600 Meter. Erst ein umfassendes Angebot von Mietangeboten wird zu individuellen Entscheidungen führen, das eigene Auto abzuschaffen. Aus der im Klima-Plus-Szenario angestrebten Halbierung der Autonutzung folgt auch in etwa eine Halbierung des Pkw-Bestands. Ausgehend von 37.129 Fahrzeugen in der Stadt Konstanz (2022 im Landkreis Konstanz gemeldete Fahrzeuge) müssten etwa 18.500 durch Car-Sharing ersetzt werden. Der Carsharing-Anbieter Stadtmobil Südbaden rechnet damit, dass künftig für 20 Haushalte ein Carsharing-Fahrzeug zur Verfügung stehen muss, so dass dann im Stadtgebiet ca. 950 Carsharing-Fahrzeuge angeboten werden müssten.

Neben diesen quantitativen Anforderungen ist die Vernetzung der verschiedenen Umweltverbundangebote mittels „Mobilpunkten“ bzw. „-pünktchen“ auszubauen. Zudem sollte das Angebot von Carsharing-Fahrzeugen von Vornherein mit Elektroautos sein. Diese Aspekte berücksichtigend ist ein integriertes Sharing-Konzept zu entwickeln, so dass in allen Wohn- und Arbeitsquartieren ausreichend CS-Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Während der weitere Ausbau der Konrad- Mietstationen direkt durch die Stadtwerke erfolgen kann, ist die Nutzung zusätzlicher öffentlicher Stellplätze durch Car-Sharing auszuschreiben. Bei städtebaulichen Projekten sind Mobilitätskonzepte zu fordern, die obligatorisch auch das Angebot von Carsharing-Fahrzeugen vorsehen. Für die neu durch die Umwandlung von Pkw-Straßenstellplätzen bereitgestellten Flächen sind den Betreibern gegenüber Auflagen zu machen, wie z.B. zur Mindestverfügbarkeit der Sharing-Angebote und zur Antriebsart der bereitgestellten Fahrzeuge (E-Autos). Zudem können Kooperationen mit den vorhandenen Anbietern (Ökostadt e.V. Konstanz, Stadtmobil Südbaden AG und Carship) erfolgen, die zu einer höheren Nachfrage und damit zu einer höheren Fahrzeugzahl führen, z.B. indem ein Teil des städtischen Fuhrparks durch Car-Sharing-Fahrzeuge ersetzt wird.

  • Finanzierung

    10.000 - 50.000 €

Aufgaben

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen31.12.2025

    Ausschreibung weiterer Standorte für E-Carsharing im öffentlichen Raum

    Die Carsharing-Betreiber belegen die bisher vergebenen Standorte dann mit Fahrzeugen, wenn die Nutzer-Nachfrage (die Einnahmesituation) dies erlaubt. Eine Ausschreibung vor 2025 ist deshalb nicht sinnvoll.

  • Zu erledigen31.12.2025

    Städtische Darlehens-Finanzierung von Carsharing-Fahrzeugen

    Um zu erreichen, dass die Nutzernachfrage nach Carsharing steigt, muss das Angebot an Carsharing-Fahrzeugen im gesamten Stadtgebiet, verteilt in einem dichten netz an Standorten, deutlich wachsen. Ein Warten auf die Nutzernachfrage wäre für das Erreichen der Klimaneutralität in 2035 zu lange. Daher muss die öffentliche Hand (Stadt, Landkreis, Land) die Startfinanzierung für die Bereitstellung von CS-Fahrzeugen geben. Vorstellbar ist dies über Darlehen, die nach einer Zeit von beispielsweise fünf Jahren zurückzuzahlen sind.

  • Zu erledigen31.12.2025

    Ausweitung des Angebots an Lastenfahrrädern

    Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in Mietwohnungen. Insbesondere in Altbauten gibt es kaum Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, schon gar nicht für Lastenfahrräder. Da diese ggf. auch den Besitz eines Kfz ersetzen können, ist ein größeres Mietangebot sinnvoll. Da ein eigenwirtschaftliches Mietangebot nicht möglich ist bzw. zu hohe Nutzungsentgelte nicht akzeptiert würden, müsste dies die öffentliche Hand (Stadt, Landkreis, Land) finanzieren.

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

1.1.2024 → Laufend

Zuständige Organisationen

Handlungsfeld

Letzte Aktualisierung 21.06.2024