M7Etablieren vernetzter Mobilität in den Stadtteilen
Fortschritt
- Nicht begonnen
- Planung
- Umsetzung
- Laufend
Beschreibung
Ausgangssituation:
Im Stadtgebiet stehen seit 2023 150 Mietfahrräder, 70 Lasten-Mietfahrräder sowie 53 Carsharing-Fahrzeuge, davon etwa die Hälfte elektrisch, zur Verfügung. Im öffentlichen Straßenraum wurden 88 Stellplätze für Carsharing öffentlich ausgeschrieben. Die Bahnhaltepunkte sowie bedeutende Bushaltestellen sind als Mobilpunkt ausgebaut. (E-)Carsharing, Mietfahrrad- und Miet-Lastenrad-Stationen stehen noch nicht in allen Wohn- und Arbeitsquartieren in kurzer Laufdistanz zur Verfügung. Die Stellplatzsatzung ermöglicht die Reduktion der Zahl der zulässigen Stellplätze auf bis zu 0,5, wenn gewährleistet wird, dass zum Bezug eines neuen Wohngebäudes Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Ziel:
Als mittelfristigen Zielwert empfiehlt sich die Festlegung der Einzugsbereiche für Sharingangebote auf 300 bis 600 Meter. Erst ein umfassendes Angebot von Mietangeboten wird zu individuellen Entscheidungen führen, das eigene Auto abzuschaffen. Aus der im Klima-Plus-Szenario angestrebten Halbierung der Autonutzung folgt auch in etwa eine Halbierung des Pkw-Bestands. Ausgehend von 37.129 Fahrzeugen in der Stadt Konstanz (2022 im Landkreis Konstanz gemeldete Fahrzeuge) müssten etwa 18.500 durch Car-Sharing ersetzt werden. Der Carsharing-Anbieter Stadtmobil Südbaden rechnet damit, dass künftig für 20 Haushalte ein Carsharing-Fahrzeug zur Verfügung stehen muss, so dass dann im Stadtgebiet ca. 950 Carsharing-Fahrzeuge angeboten werden müssten.
Neben diesen quantitativen Anforderungen ist die Vernetzung der verschiedenen Umweltverbundangebote mittels „Mobilpunkten“ bzw. „-pünktchen“ auszubauen. Zudem sollte das Angebot von Carsharing-Fahrzeugen von Vornherein mit Elektroautos sein. Diese Aspekte berücksichtigend ist ein integriertes Sharing-Konzept zu entwickeln, so dass in allen Wohn- und Arbeitsquartieren ausreichend CS-Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Während der weitere Ausbau der Konrad- Mietstationen direkt durch die Stadtwerke erfolgen kann, ist die Nutzung zusätzlicher öffentlicher Stellplätze durch Car-Sharing auszuschreiben. Bei städtebaulichen Projekten sind Mobilitätskonzepte zu fordern, die obligatorisch auch das Angebot von Carsharing-Fahrzeugen vorsehen. Für die neu durch die Umwandlung von Pkw-Straßenstellplätzen bereitgestellten Flächen sind den Betreibern gegenüber Auflagen zu machen, wie z.B. zur Mindestverfügbarkeit der Sharing-Angebote und zur Antriebsart der bereitgestellten Fahrzeuge (E-Autos). Zudem können Kooperationen mit den vorhandenen Anbietern (Ökostadt e.V. Konstanz, Stadtmobil Südbaden AG und Carship) erfolgen, die zu einer höheren Nachfrage und damit zu einer höheren Fahrzeugzahl führen, z.B. indem ein Teil des städtischen Fuhrparks durch Car-Sharing-Fahrzeuge ersetzt wird.
Finanzierung
10.000 - 50.000 €
Aufgaben
Was bleibt zu tun?
- 31.12.2025
Ausschreibung weiterer Standorte für E-Carsharing im öffentlichen Raum
- 31.12.2025
Städtische Darlehens-Finanzierung von Carsharing-Fahrzeugen
Um zu erreichen, dass die Nutzernachfrage nach Carsharing steigt, muss das Angebot an Carsharing-Fahrzeugen im gesamten Stadtgebiet, verteilt in einem dichten netz an Standorten, deutlich wachsen. Ein Warten auf die Nutzernachfrage wäre für das Erreichen der Klimaneutralität in 2035 zu lange. Daher muss die öffentliche Hand (Stadt, Landkreis, Land) die Startfinanzierung für die Bereitstellung von CS-Fahrzeugen geben. Vorstellbar ist dies über Darlehen, die nach einer Zeit von beispielsweise fünf Jahren zurückzuzahlen sind.
- 31.12.2025
Ausweitung des Angebots an Lastenfahrrädern
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in Mietwohnungen. Insbesondere in Altbauten gibt es kaum Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, schon gar nicht für Lastenfahrräder. Da diese ggf. auch den Besitz eines Kfz ersetzen können, ist ein größeres Mietangebot sinnvoll. Da ein eigenwirtschaftliches Mietangebot nicht möglich ist bzw. zu hohe Nutzungsentgelte nicht akzeptiert würden, müsste dies die öffentliche Hand (Stadt, Landkreis, Land) finanzieren.
Die Carsharing-Betreiber belegen die bisher vergebenen Standorte dann mit Fahrzeugen, wenn die Nutzer-Nachfrage (die Einnahmesituation) dies erlaubt. Eine Ausschreibung vor 2025 ist deshalb nicht sinnvoll.