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M10Erstellung eines Klimamobilitätsplans

Bild: (c) Achim Mende

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Die Projektgruppe hat in einer zweiten Sitzung die Maßnahmenbereiche des KMP diskutiert. Die Verkehrsmodellierung mit den einzelnen Maßnahmen ist erfolgt; derzeit werden die Kosten der einzelnen Maßnahmen ermittelt. Das Gesamtbündel der Maßnahmen erreicht im gegenwertigen Zustand die Ziele, die für eine Förderung des Landes gefragt sind. Jedoch werden mit den augenblicklich simulierten Maßnahmen noch nicht die Ziele der Konstanzer Klimaschutzstrategie erreicht, die für den Verkehrssektor bis 2035 eine Reduktion um 94 % gegenüber 2018 vorsieht. Die Maßnahmen werden daher weiter bearbeitet sowie intern und mit den Gremien abgestimmt (Abschluss einschließlich Gremienbeschluss: Q4/2024).
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Der Projektgruppe wurde in ihrer dritten Sitzung das Ergebnis der Verkehrsmodellierung sowie die Maßnahmencluster der einzelnen Maßnahmenbereiche vorgestellt. Die Umsetzungstabelle (Darstellung der einzelnen Maßnahmen verteilt auf die Jahre 2025 bis 2035 einschließlich Finanzbedarf) ist erstellt und wird derzeit geprüft und vervollständigt. Das Gesamtbündel der Maßnahmen erreicht die Ziele, die für eine Förderung durch das Land erforderlich sind. Jedoch werden mit den simulierten Maßnahmen die Ziele der Konstanzer Klimaschutzstrategie nicht erreicht, die für den Verkehrssektor bis 2035 eine CO2-Reduktion um 94 % gegenüber 2018 vorsieht. Die Kosten für alle Maßnahmen, die bis 2035 umgesetzt werden sollten, liegen bei etwa 400 Mio. €. Diese können durch Einnahmen aus Fördermitteln, aus Parkgebühren und aus dem Mobilitätspass kompensiert werden. Solange die Gesetzesgrundlage zur Erstellung einer Satzung für den Mobilitätspass nicht vorliegt, ist dieser finanzielle Ausgleich jedoch nicht möglich und entsprechend weniger Maßnahmen können umgesetzt werden.

Beschreibung

Aufbauend auf der Klimaschutzstrategie und dem vorhandenen Masterplan Mobilität wird mit 50 % Förderung durch das Land ein „Klimamobilitätsplan“ erstellt. Dieser trifft Aussagen zur CO2-Minderung bei Umsetzung der Gesamtheit der enthaltenen Maßnahmen. Zudem ermöglicht er für die im Klimamobilitätsplan enthaltenen investitionsintensiven Maßnahmen wie z.B. „Halbierung der Straßenstellplätze bis 2035“ oder „Schaffung von Vorrangnetzen für aktive Mobilität“ erhöhte Förderquoten von 75 statt 50 % (Landesförderung). Die Kosten eines Klimamobilitätsplans werden mit 90.000 - 150.000 € abgeschätzt, wovon die Hälfte durch die Stadt zu tragen sind. Für die Begleitung der Erstellung des Plans ist mit einer halben Personalstelle zu rechnen. Der Gemeinderatsbeschluss zur Erstellung eines Klimamobilitätplans wurde im Januar 2021 getroffen (Beschlussvorlage 2020-1113).

  • Finanzierung

    100.000 - 500.000 €

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

1.1.2022 → 31.12.2023

Zuständige Organisationen

Handlungsfeld

Letzte Aktualisierung 21.06.2024