Zum Hauptinhalt springen

M1Parken teurer als ÖPNV

Bild: (c) Achim Mende

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen
Unbekannt

Vorbereitung der Erhöhung der Gebühren zum 1.1.2025

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Evaluation der Bewohnerparkgebühren im Frühjahr 2024 (ein Jahr nach Auslaufen der bis 2022 gültigen Parkausweise). Geplante Erhöhung der Bewohner- und Kurzparkgebühren zum 01.01.2025. Nachdem im Juni 2023 die Freiburger Gebührensatzung zum Bewohnerparken gerichtlich gekippt wurde, hat die Verwaltung informiert, was dies für die Konstanzer Satzung bedeutet. Die Höhe der Freiburger Gebühren wurde gerichtlich nicht beanstandet, nur die Form (anstelle einer Satzung sei eine "Rechtsverordnung" erforderlich).
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Evaluation der Bewohnerparkgebühren bis Juli 2024 (ein Jahr nach Auslaufen der bis 2022 gültigen Parkausweise). Geplante Erhöhung der Bewohner- und Kurzparkgebühren zum 01.01.2025. Im Klimamobilitätsplan sind als Maßnahme zum einen die Erhöhung der Kurzparkgebühren vorgesehen (ab 2025 alle zwei Jahre), zum anderen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sukzessive auf das gesamte Stadtgebiet, zumindest auf die Bereiche in den Stadtteilen, in denen heute hoher Parkdruck besteht.

Beschreibung

Ziel ist es, durch Verteuerung des Parkens eine verursachergerechtere Kostenbeteiligung der Pkw-Nutzer zu erreichen und damit die Nutzung des MIV und den privaten Pkw-Besitz zu mindern.

Ausgangslage: In Konstanz gibt es im Jahr 2023 eine Parkraumbewirtschaftung im Bereich der Innenstadt mit Gebühren von 2,00 €/h. Mietparkplätze in Parkhäusern kosten 50-180 €/Monat, BewohnerInnen-Parkausweise 150,00 €/Jahr. Die kommunalen Kosten für den MIV sind deutlich höher, als die derzeitigen Einnahmen: Analysen zeigen in deutschen Großstädten einen Kostendeckungsgrad des MIV von 19-51 %, für Konstanz selbst liegen keine Analysen vor.

Maßnahmenbeschreibung: Die Gebühr für die Parkberechtigung in Stellplätze in Bewohnerparkzonen ist stufenweise bis 2025 auf 50 €/Monat zu erhöhen, wobei nach ökologischen (z.B. Flächenverbrauch) und soweit möglich nach sozialen Kriterien gestaffelt wird. Gleichzeitig werden die allgemeinen Parkgebühren deutlich erhöht, um auch die BesucherInnen zu erreichen. Die Preise sollten sich zum einen an den kommunalen Kosten des Parkens orientieren, zum anderen in der Innenstadt auch für kurze Zeiträume teurer als ein heutiges ÖPNV-Ticket sein (möglichst abgestimmt mit den privaten Parkhausbetreibern).

Zusätzlich werden die Kosten für das Kurzzeitparken erhöht, nach Möglichkeit mit höheren Kosten in den Spitzenstunden, in denen es Kapazitätsengpässe gibt, um die Nachfrage zu glätten. Zentraler Bestandteil ist zudem eine Ausweitung des Parkraummanagements auf benachbarte, bisher nicht bewirtschaftete Stadtteile, um eine Verlagerung des Besucherverkehrs in Wohngebiete zu vermeiden. Diese Ausweitung ist schrittweise im Einklang mit den rechtlichen Möglichkeiten voranzutreiben, bis der ganze öffentliche Parkraum der Stadt (exkl. der Vororte) bewirtschaftet wird. Um die Akzeptanz zu erhöhen, sind die Kosten des Parkens klar zu kommunizieren und die generierten Einnahmen transparent für den Ausbau des Umweltverbundes einzusetzen.

  • Effizienz bzgl. Anschubkosten

  • Gesellschaftlicher Wandel (Wirkungstiefe)

  • Zusatznutzen

    Einnahmen für weitere Klimaschutzmaßnahmen (z.B. Stadtbuskonzept umsetzen)

  • Priorität

  • CO₂-Minderungspotenzial der Maßnahme

  • Finanzierung

    < 10.000 €
  • Budget 2022

    0
  • Budget 2023

    0

Aufgaben

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen30.6.2024

    Änderung der Parkgebührenverordnung

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

1.1.2022 → 31.12.2030

Zuständige Organisationen

Handlungsfeld

Letzte Aktualisierung 21.06.2024