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M5Alternative Finanzierung ÖPNV/ Mobilitätspass

Bild: (c) Achim Mende

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Laufend

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Das Landesmobilitätsgesetz (LMG) ist als Grundlage für die Einführung eines Mobilitätspasses noch nicht in Kraft. Die Beratung im Landtag ist im 1. Quartal 2024 geplant. Die Verwaltung ist sich mit dem Amt für Nahverkehr des Landkreises einig, dass ein Mobilitätspass auf Landkreisebene angestrebt werden sollte. Da der Modal Split der Konstanzer Bevölkerung zeigt, dass diese stadtintern bereits sehr umweltfreundlich mobil ist, aber die Wege im Quell-Ziel-Verkehr überwiegend mit dem Auto zurückgelegt werden, sollte insbesondere der Umstieg von Pendlern, d. h. Zielverkehr nach Konstanz bzw. zu Arbeitsstätten im Landkreis und in der Schweiz erreicht werden. Insofern wäre ein Mobilitätspass für ArbeitnehmerInnen sinnvoll. Wenn das Gesetz wie derzeit vom Landesverkehrsministerium geplant in Kraft tritt, wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Landkreis die Einführung eines Mobilitätspasses vorbereiten.
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Das Landesmobilitätsgesetz (LMG) ist als Grundlage für die Einführung eines Mobilitätspasses weiterhin nicht in Kraft. Die Beratung im Landtag ist nicht erfolgt. Die Verwaltung ist sich mit dem Amt für Nahverkehr des Landkreises einig, dass ein Mobilitätspass auf Landkreisebene angestrebt werden sollte. Da der Modal Split der Konstanzer Bevölkerung zeigt, dass diese stadtintern bereits sehr umweltfreundlich mobil ist, aber die Wege im Quell-Ziel-Verkehr überwiegend mit dem Auto zurückgelegt werden, sollte insbesondere der Umstieg von Pendlern, d. h. Zielverkehr nach Konstanz bzw. zu Arbeitsstätten im Landkreis und in der Schweiz, erreicht werden. Insofern wäre ein Mobilitätspass für ArbeitnehmerInnen sinnvoll. Sobald das LMG in Kraft tritt, wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Landkreis die Einführung eines Mobilitätspasses vorbereiten.

Beschreibung

Ziel der Maßnahme ist es, durch eine ticketfreie Nutzung eine deutliche Erhöhung der Fahrgastzahlen im ÖPNV und eine Minderung der MIV-Fahrten zu erreichen. Zudem soll die Finanzierung des Betriebs und der notwendige Ausbau des ÖPNV sichergestellt werden.

Ausgangslage: In Konstanz sind etwa 33.000 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Laut Stadtwerke Konstanz lag die Anzahl der beförderten Personen (inkl. VHB-Anteil) in 2019 bei rund 14,06 Mio. und die Umsatzerlöse beliefen sich auf 12,65 Mio. €. Das aktuelle Tarifsystem der Buslinien in Konstanz mit Einzelfahrkarten und diversen Zeitfahrkarten hat mit dem Deutschlandticket allerdings an Bedeutung verloren. Allenfalls Vergünstigungen für Gruppen, SchülerInnen, Studierende und RentnerInnen sind noch attraktiv. Bei der Nutzung von Park & Ride Parkplätzen und Übernachtungen sollte eine ticketfreie Nutzung des ÖPNV inkludiert sein. 2018 lag der MIV-Anteil im Modal-Split im Binnenverkehr bei 25 %, im Ziel- und Quellverkehr allerdings bei 63%. Die Nutzung des ÖPNV muss daher insbesondere bei Pendlern und Besuchern attraktiver werden.

Maßnahmenbeschreibung: Konstanz führt gemeinsam mit dem Landkreis Konstanz einen gebührenpflichtigen Mobilitätspass ein, den alle Arbeitgeber für ihre Beschäftigten erwerben müssen, mit dem diese ohne weitere Kosten im Stadtgebiet den ÖPNV nutzen dürfen. Die Erlöse aus dem Mobilitätspass werden zur Deckung der Betriebskosten des ÖPNVs und zur Verdichtung des ÖPNV-Angebots verwendet. Ein Ausbau des Stadtbusverkehrs gemäß der ÖV-Potentialstudie (Planfall 3.1) würde eine Zunahme der Nachfrage um 20% erzeugen. Mit einem „Nulltarif“ mittels dem oben beschriebenen Mobilitätspass kann mit einer Fahrgaststeigerung von weiteren 20 % gerechnet werden.

Eine Steigerung des Angebots gemäß der ÖV-Potentialstudie würde Gesamtkosten von 28 bis 30 Mio. € im Jahr ergeben. Beträgt die Höhe der Abgabe pro Beschäftigtem analog zum Deutschlandticket 49 € pro Monat und erwirbt ein Viertel der Konstanzer Bevölkerung ein Deutschlandticket bei den Stadtwerken, wären die Investitions- und Betriebskosten für den Stadtbusverkehr gedeckt. Die konkrete Höhe der monatlichen Gebühr müsste auf Basis aktueller Kostenrechnungen unter Berücksichtigung des Angebots und der Beiträge des Bundes und der Länder festgelegt werden. Ebenso können (wie bisher) Übernachtungsgäste durch einen zusätzlichen Beitrag, der zusammen mit der Kurtaxe erhoben wird, an der Finanzierung beteiligt werden. P&R-Nutzende können mit ihrem Parkticket, das einen ÖPNV-Anteil enthält, ebenfalls den ÖPNV ohne den Kauf weiterer Tickets in Anspruch nehmen.

  • Effizienz bzgl. Anschubkosten

  • Gesellschaftlicher Wandel (Wirkungstiefe)

  • Zusatznutzen

    Lebenswerte Stadt, Ausweitung kostengünstiger Mobilität, Reduzierung des Pkw-Bedarfs

  • Priorität

  • CO₂-Minderungspotenzial der Maßnahme

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

1.1.2025 → Laufend

Zuständige Organisationen

Handlungsfeld

Letzte Aktualisierung 21.06.2024