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NEV9Klimaschutz in der Bauleitplanung

Bild: (c) Achim Mende
Gestrichen/verschoben

Kommunale Solarpflicht wurde durch Landespflicht abgelöst.

Klimaschutzbericht

Bericht: 7/1/2023 12/31/2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Bei der Implementierung klimaschutzrelevanter Festsetzungen in Bebauungsplänen ist eine Kompatibilität mit bestehenden Gesetzen zu gewährleisten. Da mit dem Beschluss eines Bebauungsplans dieser statisch bleibt, während die Weiterentwicklung der Bundes-/Landesgesetzgebung im Klimaschutzes derzeit sehr dynamisch ist, wird momentan die Nutzung anderer Instrumente zur Sicherung städtischer Klimaschutzzielsetzungen bevorzugt. Über gesetzliche Anforderungen hinausgehende Klimaschutzzielsetzungen werden daher vorwiegend über Instrumente wie Kauf- und Erbbaurechtsverträge sowie städtebauliche Verträge gesichert. In 2024 werden einheitliche Regelungen für Dachbegrünung und Solarenergie bzw. verschiedene Dachflächennutzungen auf Neubauten erarbeitet, um Klarheit im Umgang mit Zielkonflikten zu schaffen.
Bericht: 1/1/2024 6/30/2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Ungeändert.
Bericht: 7/1/2024 12/31/2024
11. Klimaschutzbericht (01/25)

Statusbeschreibung

Über gesetzliche Anforderungen hinausgehende Klimaschutzzielsetzungen werden vorwiegend über Instrumente wie Kauf- und Erbbaurechtsverträge sowie städtebauliche Verträge gesichert (Erläuterungen siehe 9. Klimaschutzbericht). Die geplante Ausarbeitung einer einheitlichen Regelung zur Kombination von Dachbegrünung und Solarenergienutzung auf Neubauten konnte bislang nicht begonnen werden. Im Bereich Klimawandelanpassung ist vorgesehen, ein umfassendes Gebäudebegrünungsprogramm zu entwickeln, in dessen Rahmen auch Regelungen für Dachbegrünung in Kombination mit Solarenergieanlagen entstehen sollen. Aufgrund aktueller Kapazitätsengpässe konnte die Bearbeitung dieser Maßnahme noch nicht starten. Die Umsetzung wird nun für 2025 angestrebt, sofern entsprechende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Bericht: 1/1/2025 6/30/2025
12. Klimaschutzbericht

Statusbeschreibung

Aufgrund von Kapazitätsengpässen konnte die Bearbeitung dieser Maßnahme auch in 2025 noch nicht starten. Sobald entsprechende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird eine einheitliche Regelung ausgearbeitet. Es besteht Einigkeit darüber, dass die gesetzlichen Anforderungen gemäß der PV-Pflicht-Verordnung in der Regel nicht ausreichen, um die angestrebten Klimaschutzziele im Neubau zu erreichen. Daher wurde vereinbart, dass bei zukünftigen Neubauvorhaben, für die neues Baurecht geschaffen wird, geprüft wird, inwieweit die Dachflächen mit Photovoltaikanlagen belegt werden können. Auf dieser Grundlage sollen dann individuelle Anforderungen an die Belegung der Dachflächen festgelegt und im Bebauungsplan festgesetzt werden, die auch über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen können. Die konkrete Umsetzung steht dabei unter dem Vorbehalt der weiteren fachlichen und politischen Abstimmungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.

Beschreibung

Ausgangslage:

Durch die Klimaschutzstelle im Amt für Stadtplanung und Umwelt (ASU) werden die städtischen Energie- und Klimaschutzanforderungen, unter Berücksichtigung des „Klima-Plus-Szenarios“ als Zielvorgabe in den Planungsprozess implementiert, welche sich insbesondere an die energetische Qualität der Gebäude und die Energieversorgung richten und außerdem ökologische Mobilitätskonzepte umfassen. Je nach rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeit werden im Rahmen der Bauleitplanung entweder in Verbindung mit Kauf- oder städtebaulichen Verträgen Energie- und Mobilitätskonzepte erstellt und vereinbart oder auch Festsetzungen in Bebauungsplänen getroffen.

Maßnahmenbeschreibung:

Neben der Beauftragung und Begleitung von Energiekonzepten im Rahmen der Bauleitplanung sollen laufend weitere Klimaschutz-Festsetzungsmöglichkeiten geprüft werden, die in Zukunft in allen neuen Bebauungsplänen oder Bebauungsplan-Änderungen übernommen werden können. Eine enge Abstimmung mit anderen Vorreiterstädten (Ravensburg, Tübingen, Freiburg, Heidelberg) und mit dem Land ist sinnvoll.

  • Finanzierung

    10.000 - 50.000 €

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

Laufend

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 06/12/2025