NEV13Erneuerbare Wärmeerzeugung im Neubau
Fortschritt
- Nicht begonnen
- Planung
- Umsetzung
- Laufend
Beschreibung
In Ergänzung zur Solarpflicht und zum Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (siehe NEV 08) sollte geprüft werden, inwiefern im Rahmen der Umsetzung des Klima-Plus-Szenarios und der darauf aufbauenden Wärmeplanung ein baurechtliches Verbot für fossil befeuerte Heizungssysteme (Kohle, Erdgas, Heizöl) im Neubau ausgesprochen werden kann. Ein Instrument im kommunalen Befugnisbereich könnte z. B. eine mit dem Klimaschutz begründete Bausatzung sein. Vorrangig sollen als Ersatz lokal vorhandene brennstofffreie erneuerbare Energiequellen (Umweltwärme) oder Abwärme zum Einsatz kommen, um knappe Biomasse-Ressourcen zu schonen.
Für große Neubau-Einzelobjekte (> 100 kW Wärmeleistung) und für Neubaugebiete, die durch ein neues Wärmenetz versorgt werden, kann ein Anteil von max. 10 % des Jahreswärmebedarfs aus fossilen Verbrennungsprozessen zugelassen werden, 90 % müssen für die weitgehende Klimaneutralität aus erneuerbaren Quellen (aufgrund ihrer Knappheit möglichst ohne Biomasse) stammen. Dies entspricht den bereits heute gestellten Anforderungen für Energiekonzepte im Rahmen von Gebietsentwicklungen des Handlungsprogramms Wohnen. Für Härtefälle (Nichtumsetzbarkeit aufgrund technischer oder baulicher Randbedingungen, unbillige Härte, etc.) können Ausnahmeregelungen verhandelt werden.
Auch für diese Maßnahme wird eine Abstimmung mit ähnlich ambitionierten Kommunen in Baden-Württemberg (z.B. Tübingen, Freiburg und Heidelberg) und dem Land empfohlen.