Zum Hauptinhalt springen

M8Schaffung von Vorrangnetzen für aktive Mobilität

Bild: (c) Stadtwerke Konstanz

Fortschritt

  • Nicht begonnen
  • Planung
  • Umsetzung
  • Abgeschlossen

Klimaschutzbericht

Bericht: 1.7.2023 31.12.2023
9. Klimaschutzbericht (01/24)

Statusbeschreibung

Erarbeitung des Handlungsprogramms Fußverkehr ist abgeschlossen. Zehn Straßen wurden neu als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen, die Schützenstraße als Fahrradstraße. Im zweiten Halbjahr 2023 erfolgte die Umsetzung mehrerer Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) mit der erforderlichen Beleuchtung. Die Fortschreibung des Radverkehrs-Hauptnetzes einschließlich Radschnellverbindungen ist in Bearbeitung.
Bericht: 1.1.2024 30.6.2024
10. Klimaschutzbericht (07/2024)

Statusbeschreibung

Die Ausweisung von weiteren zehn Straßen als verkehrsberuhigte Bereiche wurde beschlossen. Die Umsetzung verzögert sich aufgrund Personalausfall. Ebenso ruht die Bearbeitung der Ausweisung neuer Fußgänger-Querungshilfen. Die Fortschreibung des Radverkehr-Hauptnetzes einschließlich Radschnellverbindungen ist weiterhin in Bearbeitung.

Beschreibung

Konzeptionell sind in Konstanz mit dem Masterplan Mobilität, dem Handlungsprogramm Radverkehr und dem Handlungsprogramm Fußverkehr (2022) die Grundlagen für eine attraktive, aktive Mobilität geschaffen. Die Konzepte sind weiterzuentwickeln, hierbei ist insbesondere die Flächenumverteilung vom MIV zur aktiven Mobilität und die flächendeckende Verkehrsberuhigung abseits der Hauptstraßen voranzutreiben. Ziele sind durchgehende Vorrangnetze für den Fuß- und Radverkehr sowie eine weitgehende (MIV-)Verkehrsberuhigung abseits der Durchgangsstraßen (z.B. mit modalen Filtern). Ausgehend von den derzeitigen Bemühungen ist insbesondere die Umsetzungsgeschwindigkeit für das Erreichen der Ziele jedoch deutlich zu erhöhen. Um dies zu ermöglichen, ist die Finanzierung des Radverkehrs mindestens auf die vom Nationalen Radverkehrsplan empfohlenen 30 €/ EinwohnerIn (inklusive möglicher Fördermittel von derzeit bis zu 90 %) anzuheben. Zentral dafür ist es, weitere Planungskapazitäten für den Radverkehr durch mehr personelle Ressourcen im Tiefbauamt und die externe Vergabe von Detailplanungen zu schaffen.

  • Finanzierung

    100.000 - 500.000 €

Aufgaben

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen30.4.2030

    Ausweisung von Radschnellverbindungen im Stadtgebiet

    Grundlage: Fortschreibung HaPro Rad

  • Zu erledigen30.4.2032

    Bau einer zusätzlichen Rheinquerung für RV und FV

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen31.12.2026

    Ausweisung neuer verkehrsberuhigter Bereiche

    Straßen mit weniger als 30 Wohneinheiten und bzw. weniger als 100 m, die weder für Kfz- noch für Radverkehr hohe Bedeutung haben, sollten verkehrsberuhigt werden und somit die Mobilität zu Fuß unterstützen.

  • Zu erledigen31.12.2030

    Ausweisung von Fahrradstraßen

    Die Fahrbahnen im Straßennetz einer Stadt sollten zu 100% dem Radverkehr (RV) zur Verfügung stehen. Die Höchstgeschwindigkeit im Stadtgebiet - mit Ausnahme von vierspurigen Straßenabschnitten - sollte bei 30 km/h liegen. Dies ist inzwischen in Konstanz bei den meisten Straßen der Fall. Straßen mit hoher Bedeutung für den RV sollten als Fahrradstraßen ausgewiesen werden, wo dem RV Vorrang gewährt werden muss. Radwege, -streifen oder Schutzstreifen sind weiterhin dort sinnvoll, wo der Kfz-Verkehr sehr stark ist, um einen höheren Komfort bzw. auch höhere Sicherheit zu gewährleisten.

Zusammenfassung und Kontakte

Zeitleiste

31.12.2030

Zuständige Organisationen

Handlungsfeld

Letzte Aktualisierung 10.12.2024